EWV Förderungen für Stromkunden

Sie liegen uns am Herzen. Genauso wie unsere Region. Wenn Sie naturschützend handeln, unterstützen wir Sie als EWV Stromkunde mit Förderungen bis zu 100 Euro.

Strom

100 Euro Förderungen für:
Einbau Wärmepumpe,
PV-Anlage

50 Euro Förderung für:
Wartung Wärmepumpe,  Balkonkraftwerk

E-Geräte

50 Euro Förderung für:
Geschirrspüler, Waschmaschine, Kühlschrank, Gefriergerät und Wärmepumpenwäschetrockner

E-Mobilität

100 Euro Förderungen für:
Kauf eines E-Autos

50 Euro Förderung für:
Kauf einer Wallbox, eines Elektrorollers oder eines E-Bikes

Die EWV fördert aktiv - Frau küsst grünes Sparschwein
  • Sie sind aktuell Stromkunde der EWV
  • Sie bleiben 2 weitere Jahre EWV Kunde
  • Sie senden einen Nachweis aus 2024

Fördervoraussetzungen

  • Sie sind EWV Kunde mit ausgeglichenem Konto zum Zeitpunkt Ihrer Förderanfrage. Ihr jährlicher Mindestverbrauch für Strom und/oder Gas sind 1.000 Kilowattstunden
  • Dies gilt für Letztverbraucher/Privat- und Gewerbekunden im Versorgungsgebiet der EWV, nicht für vermietete oder leerstehende Objekte und Allgemeinstromkunden 
  • Sie stimmen zu für weitere zwei Jahre Energiekunde zu bleiben, unabhängig von Produktwechseln. Gültig ab dem Bearbeitungsdatum Ihrer Förderanfrage immer zum Monatsende
  • Innerhalb von 12 Monaten können Sie Förderungen bis zu 100 Euro je Stromvertrag und bis zu 250 Euro je Gasvertrag erhalten
  • Förderzuschüsse können nicht mit anderen Boni kombiniert werden
  • Nicht gefördert werden EWV BEST FIX ONLINE STROM/GAS und EWV FIX STROM/GAS
  • Unser EWV Förderprogramm kann jederzeit geändert werden, ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht
  • Der Förderanfrage fügen Sie einen Nachweis bei, der das Inbetriebnahme-/Rechnungsdatum des aktuellen Kalenderjahres ausweist
  • Bis 31. Januar des Folgejahres können Sie Ihrer Anfrage auch einen Nachweis aus dem Vorjahr beifügen
  • Förderzuschüsse sind Bruttobeträge inklusive der gültigen Umsatzsteuer
  • Das ausgefüllte Online-Formular für Ihre Förderanfrage
  • Eine Kopie der Rechnung / ein Nachweis / das Energielabel A bis C
  • Für das Laden von E-Fahrzeugen zu Hause eine Kopie des gültigen Fahrzeugscheins (Kfz) und eine Kopie der Kfz-Haftpflichtrechnung

Ihre Ansprechpartnerin zu Förderungen Strom:

Downloads