Das EWV Förderprogramm für Ihre E-Mobilität

Sie als EWV Stromkunde engagieren sich - wir fördern. Weil Sie und unsere Region uns am Herzen liegen, unterstützen wir Sie deshalb mit attraktiven Förderungen rund um Ihre Elektromobilität. Denn diese Technologie schützt unser aller Natur.

Frau küsst grünes Förderungsschwein.

Profitieren Sie von attraktiven Förderungen

E-Mobilität

Sie laden ihr E-Auto zu Hause oder kaufen sich ein E-Bike? Für E-Mobilität gibt es Förderungen von bis zu 100 Euro – jetzt informieren.

Förderungen für unsere EWV Stromkunden
  • Kauf eines reinen E-Fahrzeuges (E-Auto): 100 Euro
  • Kauf einer Wallbox: 50 Euro
  • Das Laden von E-Fahrzeugen zu Hause: 50 Euro
  • Kauf eines neuen Elektrorollers: 50 Euro
  • Kauf eines/mehrerer neuen Elektrofahrräder: je 50 Euro

Fördervoraussetzungen

  • Sie sind EWV Kunde mit ausgeglichenem Konto zum Zeitpunkt Ihrer Förderanfrage
  • Dies gilt für Letztverbraucher/Privat- und Gewerbekunden im Versorgungsgebiet der  EWV, nicht für vermietete oder leerstehende Objekte und Allgemeinstromkunden 
  • Sie stimmen zu für zwei weitere Jahre Energiekunde zu bleiben, gültig ab dem Bearbeitungsdatum Ihrer Förderanfrage immer zum Monatsende
  • Innerhalb von 12 Monaten können Sie Förderungen bis zu 100 Euro je Strom- und Gasvertrag erhalten
  • Förderzuschüsse können nicht mit anderen Boni kombiniert werden
  • Zurzeit nicht gefördert werden EWV FIX STROM und EWV FIX GAS 
  • Unser EWV Förderprogramm kann jederzeit geändert werden, ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht
  • Der Förderanfrage fügen Sie einen Nachweis bei, der das Inbetriebnahme-/Rechnungsdatum des aktuellen Kalenderjahres ausweist
  • Bis 31. Januar des Folgejahres können Sie Ihrer Anfrage auch einen Nachweis aus dem Vorjahr beifügen
  • Förderzuschüsse sind Bruttobeträge inklusive der gültigen Umsatzsteuer
  • Das ausgefüllte Online-Formular für Ihre Förderanfrage
  • Eine Kopie der Rechnung / ein Nachweis / das Energielabel A bis C
  • Für das Laden von E-Fahrzeugen zu Hause eine Kopie des gültigen Fahrzeugscheins (Kfz) und eine Kopie der Kfz-Haftpflichtrechnung

Ihre Ansprechpartnerin wenn’s um Förderungen geht:

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