Das EWV Förderprogramm für Ihre E-Mobilität
Sie als EWV Stromkunde engagieren sich - wir fördern. Weil Sie und unsere Region uns am Herzen liegen, unterstützen wir Sie deshalb mit attraktiven Förderungen rund um Ihre Elektromobilität. Denn diese Technologie schützt unser aller Natur.
Fördervoraussetzungen
- Sie sind EWV Kunde mit ausgeglichenem Konto zum Zeitpunkt Ihrer Förderanfrage
- Dies gilt für Letztverbraucher/Privat- und Gewerbekunden im Versorgungsgebiet der EWV, nicht für vermietete oder leerstehende Objekte und Allgemeinstromkunden
- Sie stimmen zu für zwei weitere Jahre Energiekunde zu bleiben, gültig ab dem Bearbeitungsdatum Ihrer Förderanfrage immer zum Monatsende
- Innerhalb von 12 Monaten können Sie Förderungen bis zu 100 Euro je Strom- und Gasvertrag erhalten
- Förderzuschüsse können nicht mit anderen Boni kombiniert werden
- Zurzeit nicht gefördert werden EWV FIX STROM und EWV FIX GAS
- Unser EWV Förderprogramm kann jederzeit geändert werden, ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht
- Der Förderanfrage fügen Sie einen Nachweis bei, der das Inbetriebnahme-/Rechnungsdatum des aktuellen Kalenderjahres ausweist
- Bis 31. Januar des Folgejahres können Sie Ihrer Anfrage auch einen Nachweis aus dem Vorjahr beifügen
- Förderzuschüsse sind Bruttobeträge inklusive der gültigen Umsatzsteuer
- Das ausgefüllte Online-Formular für Ihre Förderanfrage
- Eine Kopie der Rechnung / ein Nachweis / das Energielabel A bis C
- Für das Laden von E-Fahrzeugen zu Hause eine Kopie des gültigen Fahrzeugscheins (Kfz) und eine Kopie der Kfz-Haftpflichtrechnung
Ihre Ansprechpartnerin wenn’s um Förderungen geht:

Simone Thamm
Downloads
- EWV Förderprogramm(PDF I 587 KB)