EWV Förderungenfür Ihre E-Mobilität
Sie liegen uns am Herzen. Genauso wie unsere Region. Wenn Sie naturschützend handeln, unterstützen wir Sie rund um E-Mobilität mit Förderungen bis zu 100 Euro.
- Kauf eines E-Autos
- Laden von E-Fahrzeugen zu Hause
- Kauf einer Wallbox
- Kauf eines Elektrorollers
- Kauf von bis zu zwei E-Bikes
Ihre Ansprechpartnerin wenn’s um Förderungen geht:
Simone Thamm
Fördervoraussetzungen
- Sie sind EWV Kunde mit ausgeglichenem Konto zum Zeitpunkt Ihrer Förderanfrage. Ihr jährlicher Mindestverbrauch für Strom und/oder Gas sind 1.000 Kilowattstunden
- Dies gilt für Letztverbraucher/Privat- und Gewerbekunden im Versorgungsgebiet der EWV, nicht für vermietete oder leerstehende Objekte und Allgemeinstromkunden
- Sie stimmen zu für weitere zwei Jahre Energiekunde zu bleiben, unabhängig von Produktwechseln. Gültig ab dem Bearbeitungsdatum Ihrer Förderanfrage immer zum Monatsende
- Innerhalb von 12 Monaten können Sie Förderungen bis zu 100 Euro je Stromvertrag und bis zu 250 Euro je Gasvertrag erhalten
- Förderzuschüsse können nicht mit anderen Boni kombiniert werden
- Nicht gefördert werden EWV BEST FIX ONLINE STROM/GAS und EWV FIX STROM/GAS
- Unser EWV Förderprogramm kann jederzeit geändert werden, ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht
- Der Förderanfrage fügen Sie einen Nachweis bei, der das Inbetriebnahme-/Rechnungsdatum des aktuellen Kalenderjahres ausweist
- Bis 31. Januar des Folgejahres können Sie Ihrer Anfrage auch einen Nachweis aus dem Vorjahr beifügen
- Förderzuschüsse sind Bruttobeträge inklusive der gültigen Umsatzsteuer
- Das ausgefüllte Online-Formular für Ihre Förderanfrage
- Eine Kopie der Rechnung / ein Nachweis / das Energielabel A bis C
- Für das Laden von E-Fahrzeugen zu Hause eine Kopie des gültigen Fahrzeugscheins (Kfz) und eine Kopie der Kfz-Haftpflichtrechnung
Downloads
- EWV Förderprogramm(PDF I 117 KB)