Wir freuen uns über Ihre Förderanfrage

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Strom Fehlermeldung

Die Förderungen dürfen im Strom 100 Euro nicht übersteigen.

Gas Fehlermeldung

Die Förderungen dürfen im Gas 100 Euro nicht übersteigen.

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Der Förderzuschuss wird auf Ihrer nächsten Jahresrechnung gutgeschrieben.

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** Eine Kopie des gültigen Fahrzeugscheins (Kfz)
*** Eine Kopie des gültigen Fahrzeugscheins (Kfz) und eine Kopie der Kfz-Haftpflichtrechnung
**** Eine Kopie des Messprotokolls nach TRGI 2018 Arbeitsblatt 600 (ausgestellt vom Heizungs-Installateur)

Fördervoraussetzungen

  • EWV Stromkunde zum Zeitpunkt der Förderanfrage mit ausgeglichenem Kundenkonto
  • Zur Zeit nicht förderfähig sind die Produkte EWV FIX STROM
  • Verpflichtung für zwei weitere Jahre Energiekunde zu bleiben (unabhängig vom Produkt)
  • Gilt für Letztverbraucher/Privatkunden und Gewerbekunden im Versorgungsgebiet der EWV
    (nicht für vermietete oder leerstehende Objekte und Allgemeinstromkunden)
  • Inbetriebnahmedatum/Rechnungsdatum des jeweiligen Jahres
  • Rechnungen aus dem Vorjahr können bis 31. Januar des Folgejahres bei Förderanfragen berücksichtigt werden.
  • EWV Gaskunde zum Zeitpunkt der Förderanfrage mit ausgeglichenem Kundenkonto
  • Zur Zeit nicht förderfähig ist das Produkt EWV FIX GAS
  • Verpflichtung für zwei weitere Jahre Energiekunde zu bleiben (unabhängig vom Produkt)
  • Gilt für Letztverbraucher/Privatkunden und Gewerbekunden im Versorgungsgebiet der EWV
    (nicht für vermietete oder leerstehende Objekte und Allgemeinstromkunden)
  • Inbetriebnahmedatum/Rechnungsdatum des jeweiligen Jahres
  • Rechnungen aus dem Vorjahr können bis 31. Januar des Folgejahres bei Förderanfragen berücksichtigt werden.
  • EWV Stromkunde zum Zeitpunkt der Förderanfrage mit ausgeglichenem Kundenkonto
  • Zur Zeit nicht förderfähig sind die Produkte EWV FIX STROM
  • Verpflichtung für zwei weitere Jahre Energiekunde zu bleiben (unabhängig vom Produkt)
  • Gilt für Letztverbraucher/Privatkunden und Gewerbekunden im Versorgungsgebiet der EWV
    (nicht für vermietete oder leerstehende Objekte und Allgemeinstromkunden)
  • Inbetriebnahmedatum/Rechnungsdatum des jeweiligen Jahres
  • Rechnungen aus dem Vorjahr können bis 31. Januar des Folgejahres bei Förderanfragen berücksichtigt werden.