Gleichbehandlungsbericht Hier online informieren

Nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind bestimmte vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, jährlich spätestens bis zum 31. März einen Bericht über die nach § 7a Abs. 5 Satz 1 EnWG getroffenen Maßnahmen vorzulegen und zu veröffentlichen (Gleichbehandlungsbericht).

Dieser Bericht steht Ihnen nachfolgend zur Verfügung.

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