Das EWV Förderprogramm für unsere Stromkunden

Sie als EWV Stromkunde achten auf die Umwelt - wir fördern. Weil Sie und unsere Region uns am Herzen liegen, unterstützen wir Sie deshalb beim Schutz der Natur mit attraktiven Förderungen.

Förderung - EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH

Profitieren Sie von attraktiven Stromförderungen

Strom

Es gibt Förderungen von bis zu 100 Euro. Zum Beispiel für Ihre neue Wärmepumpe oder die PV-Anlage – jetzt informieren.

Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderung
  • Kauf einer PV-Anlage oder eines PV-Speichers: 100 Euro
  • Einbau einer Wärmepumpe: 100 Euro
  • Wartung der vorhandenen Wärmepumpe: 50 Euro
  • Kauf von E-Geräten mit Energielabel A bis C: 50 Euro

E-Geräte

Ob Geschirrspüler, Waschmaschine oder andere neue Geräte: Sind diese energieeffizient, gibt es 50 Euro Förderung – jetzt informieren.

Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderung
  • Kauf eines Wärmepumpenwäschetrockners: 50 Euro
  • Kauf eines Geschirrspülers mit Energielabel A bis C: 50 Euro
  • Kauf einer Waschmaschine mit Energielabel A bis C: 50 Euro
  • Kauf eines Kühl-/Gefriergerätes mit Energielabel A bis C: 50 Euro

E-Mobilität

Sie laden ihr E-Auto zu Hause oder kaufen sich ein E-Bike? Für E-Mobilität gibt es Förderungen von bis zu 100 Euro – jetzt informieren.

Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderung
  • Kauf eines reinen E-Fahrzeuges (E-Auto): 100 Euro
  • Kauf einer Wallbox: 50 Euro
  • Das Laden von E-Fahrzeugen zu Hause (E-Auto oder Hybrid): 50 Euro
  • Kauf eines neuen Elektrorollers: 50 Euro
  • Kauf eines/mehrerer neuen Elektrofahrräder: je 50 Euro

Sichern Sie sich Ihre Stromförderung 2023

  • EWV Stromkunde zum Zeitpunkt der Förderanfrage mit ausgeglichenem Kundenkonto
  • Zur Zeit nicht förderfähig sind die Produkte EWV FIX STROM
  • Verpflichtung für zwei weitere Jahre Energiekunde zu bleiben (unabhängig vom Produkt)
  • Gilt für Letztverbraucher/Privatkunden und Gewerbekunden im Versorgungsgebiet der EWV
    (nicht für vermietete oder leerstehende Objekte und Allgemeinstromkunden)
  • Inbetriebnahmedatum/Rechnungsdatum des jeweiligen Jahres
  • Rechnungen aus dem Vorjahr können bis 31. Januar des Folgejahres bei Förderanfragen berücksichtigt werden.
  • Das ausgefüllte Online-Formular für Ihre Förderanfrage oder das Formular EWV Förderprogramm ausgefüllt per Mail an foerderprogramm@ewv.de senden.
  • Eine Kopie der Rechnung/ein Nachweis/das Energielabel A bis C
  • Für die Förderung eines reinen E-Fahrzeuges eine Kopie des gültigen Fahrzeugscheins (Kfz)
  • Für das Laden von E-Fahrzeugen zu Hause eine Kopie des gültigen Fahrzeugscheins (Kfz) und eine Kopie der Kfz-Haftpflichtrechnung

Für das Förderprogramm der EWV steht ein begrenztes Budget bereit. Sollten diese Mittel vorzeitig erschöpft sein, endet damit auch das Förderprogramm. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung besteht nicht. Die EWV behält sich das Recht vor, eine Förderung auszuschließen und das Förderprogramm jederzeit zu ändern oder einzustellen. Die Kundenbindung beginnt mit dem Bearbeitungsdatum der Förderanfrage unsererseits immer zum Monatsende.

Innerhalb einer Kundenbindung beträgt die maximale Förderung für Privat- und Gewerbekunden je Strom- und Gasvertrag 100 Euro.

Ein Förderzuschuss kann nicht mit produktbezogenen Bonusprogrammen kombiniert werden.

Alle genannten Förderzuschüsse sind Bruttobeträge und enthalten die jeweils aktuell gültige Umsatzsteuer.

Ihre Ansprechpartnerinwenn’s um Förderungen geht:

Downloads