Das EWV Förderprogramm für unsere Gas-Gewerbekunden

Als EWV-Kunde erwarten Sie von uns attraktive Produkte. Mit den EWV Förderprogrammen machen wir Ihnen die Entscheidung für unsere Gasprodukte leicht. Denn hier fördern wir Ihr Engagement für umweltschützende Investitionen in Ihren Betrieb.

Wie funktioniert das? Indem Sie zum Beispiel Ihre Heizungsanlage durch einen Kesseltausch energieeffizienter und somit umweltfreundlicher machen. Oder Sie installieren in Ihrem neuen Betriebsgebäude eine Erdgasheizung und kombinieren diese mit einer Solaranlage auf dem Dach. 

So setzen Sie als EWV Gewerbekunde auf umweltbewusstes Denken und Handeln. Weil Ihr Unternehmen und die Region uns am Herzen liegen, unterstützen wir Sie deshalb beim Schutz der Natur mit attraktiven Förderungen.

Förderungsmöglichkeiten für Geschäftskunden der EWV

Profitieren Sie für Ihr Unternehmen von attraktiven Gasförderungen

Gas

Sichern Sie sich für Ihren Gewerbebetrieb Förderungen von bis zu 100 Euro. Ob für eine Wartung Ihrer Erdgasheizung oder eine Heizungsumstellung auf eine neue Technologie - jetzt informieren.

Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderung
  • Umstellung der Heizungsanlage auf EWV GAS: 100 Euro
  • Entsorgung des Öltanks durch eine Fachfirma: 100 Euro
  • Erneuerung der vorhandenen Erdgasheizung (Kesseltausch): 100 Euro
  • Erneuerung des Warmwasserspeichers: 50 Euro
  • Wartung der vorhandenen Erdgasheizung: 50 Euro
  • Gebrauchsfähigkeitsprüfung der Gasleitungen: 50 Euro
  • Energieeffizienz-Check Heizung nach § 2 EnSimiMaV: 50 Euro
  • Hydraulischer Abgleich: 50 Euro

Sichern Sie sich Ihre Gasförderung 2023

  • EWV Gaskunde zum Zeitpunkt der Förderanfrage mit ausgeglichenem Kundenkonto
  • Zur Zeit nicht förderfähig ist das Produkt EWV FIX GAS
  • Verpflichtung für zwei weitere Jahre Energiekunde zu bleiben (unabhängig vom Produkt)
  • Gilt für Letztverbraucher/Privatkunden und Gewerbekunden im Versorgungsgebiet der EWV
    (nicht für vermietete oder leerstehende Objekte und Allgemeinstromkunden)
  • Inbetriebnahmedatum/Rechnungsdatum des jeweiligen Jahres
  • Rechnungen aus dem Vorjahr können bis 31. Januar des Folgejahres bei Förderanfragen berücksichtigt werden.
  • Das ausgefüllte Online-Formular für Ihre Förderanfrage oder das Formular EWV Förderprogramm ausgefüllt per Mail an foerderprogramm@ewv.de senden
  • Eine Kopie der Rechnung/ein Nachweis/das Energielabel A bis C
  • Für die Gebrauchsfähigkeitsprüfung der Gasleitungen: eine Kopie des Messprotokolls nach TRGI 2018 Arbeitsblatt 600 (ausgestellt vom Heizungs-Installateur)

Für das Förderprogramm der EWV steht ein begrenztes Budget bereit. Sollten diese Mittel vorzeitig erschöpft sein, endet damit auch das Förderprogramm. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung besteht nicht. Die EWV behält sich das Recht vor, eine Förderung auszuschließen und das Förderprogramm jederzeit zu ändern oder einzustellen. Die Kundenbindung beginnt mit dem Bearbeitungsdatum der Förderanfrage unsererseits immer zum Monatsende.

Innerhalb einer Kundenbindung beträgt die maximale Förderung für Privat- und Gewerbekunden je Strom- und Gasvertrag 100 Euro.

Ein Förderzuschuss kann nicht mit produktbezogenen Bonusprogrammen kombiniert werden.

Alle genannten Förderzuschüsse sind Bruttobeträge und enthalten die jeweils aktuell gültige Umsatzsteuer.

 

Jetzt Förderung sichern

Ihre Ansprechpartnerinwenn’s um Förderungen geht:

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