Das EWV Förderprogramm für unsere Gas-Gewerbekunden

Als EWV-Kunde erwarten Sie von uns attraktive Produkte. Mit den EWV Förderprogrammen machen wir Ihnen die Entscheidung für unsere Gasprodukte leicht. Denn hier fördern wir Ihr Engagement für umweltschützende Investitionen in Ihren Betrieb.

Wie funktioniert das? Indem Sie zum Beispiel Ihre Heizungsanlage durch einen Kesseltausch energieeffizienter und somit umweltfreundlicher machen. Oder Sie installieren in Ihrem neuen Betriebsgebäude eine Erdgasheizung und kombinieren diese mit einer Solaranlage auf dem Dach. 

So setzen Sie als EWV Gewerbekunde auf umweltbewusstes Denken und Handeln. Weil Ihr Unternehmen und die Region uns am Herzen liegen, unterstützen wir Sie deshalb beim Schutz der Natur mit attraktiven Förderungen.

Förderungsmöglichkeiten für Geschäftskunden der EWV

Profitieren Sie für Ihr Unternehmen von attraktiven Gasförderungen

Gas

Sichern Sie sich für Ihren Gewerbebetrieb Förderungen von bis zu 250 Euro. Ob für eine Wartung Ihrer Erdgasheizung oder eine Heizungsumstellung auf eine neue Technologie - jetzt informieren.

Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderung
  • Umstellung der Heizungsanlage auf EWV GAS: 100 Euro
  • Entsorgung des Öltanks durch eine Fachfirma: 100 Euro
  • Erneuerung der vorhandenen Erdgasheizung (Kesseltausch): 100 Euro
  • Erneuerung des Warmwasserspeichers: 50 Euro
  • Wartung der vorhandenen Erdgasheizung: 50 Euro
  • Gebrauchsfähigkeitsprüfung der Gasleitungen: 50 Euro
  • Energieeffizienz-Check Heizung nach § 2 EnSimiMaV: 50 Euro
  • Hydraulischer Abgleich: 50 Euro

Fördervoraussetzungen

  • Sie sind EWV Kunde mit ausgeglichenem Konto zum Zeitpunkt Ihrer Förderanfrage. Ihr jährlicher Mindestverbrauch für Strom und/oder Gas sind 1.000 Kilowattstunden
  • Dies gilt für Letztverbraucher/Privat- und Gewerbekunden im Versorgungsgebiet der EWV, nicht für vermietete oder leerstehende Objekte und Allgemeinstromkunden 
  • Sie stimmen zu für weitere zwei Jahre Energiekunde zu bleiben, unabhängig von Produktwechseln. Gültig ab dem Bearbeitungsdatum Ihrer Förderanfrage immer zum Monatsende
  • Innerhalb von 12 Monaten können Sie Förderungen bis zu 100 Euro je Stromvertrag und bis zu 250 Euro je Gasvertrag erhalten
  • Förderzuschüsse können nicht mit anderen Boni kombiniert werden
  • Nicht gefördert werden EWV BEST FIX ONLINE STROM/GAS und EWV FIX STROM/GAS
  • Unser EWV Förderprogramm kann jederzeit geändert werden, ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht
  • Der Förderanfrage fügen Sie einen Nachweis bei, der das Inbetriebnahme-/Rechnungsdatum des aktuellen Kalenderjahres ausweist
  • Bis 31. Januar des Folgejahres können Sie Ihrer Anfrage auch einen Nachweis aus dem Vorjahr beifügen
  • Förderzuschüsse sind Bruttobeträge inklusive der gültigen Umsatzsteuer
  • Das ausgefüllte Online-Formular für Ihre Förderanfrage
  • Eine Kopie der Rechnung / ein Nachweis / das Energielabel A bis C
  • Für das Laden von E-Fahrzeugen zu Hause eine Kopie des gültigen Fahrzeugscheins (Kfz) und eine Kopie der Kfz-Haftpflichtrechnung

Ihre Ansprechpartnerin wenn’s um Förderungen geht:

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