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Fördervoraussetzungen
- EWV Stromkunde zum Zeitpunkt der Förderanfrage mit ausgeglichenem Kundenkonto
- Verpflichtung für zwei weitere Jahre Energiekunde zu bleiben (unabhängig vom Produkt)
- Gilt für Letztverbraucher/Privatkunden und Gewerbekunden im Versorgungsgebiet der EWV
(nicht für vermietete oder leerstehende Objekte und Allgemeinstromkunden) - Inbetriebnahmedatum/Rechnungsdatum des jeweiligen Jahres
- Rechnungen aus dem vierten Quartal des Vorjahres können bis 31. Januar des Folgejahres bei Förderanfragen berücksichtigt werden
- EWV Gaskunde zum Zeitpunkt der Förderanfrage mit ausgeglichenem Kundenkonto
- Verpflichtung für zwei weitere Jahre Energiekunde zu bleiben (unabhängig vom Produkt)
- Gilt für Letztverbraucher/Privatkunden und Gewerbekunden im Versorgungsgebiet der EWV
(nicht für vermietete oder leerstehende Objekte und Allgemeinstromkunden) - Inbetriebnahmedatum/Rechnungsdatum des jeweiligen Jahres
- Rechnungen aus dem vierten Quartal des Vorjahres können bis 31. Januar des Folgejahres bei Förderanfragen berücksichtigt werden
- EWV Stromkunde zum Zeitpunkt der Förderanfrage mit ausgeglichenem Kundenkonto
- Verpflichtung für zwei weitere Jahre Energiekunde zu bleiben (unabhängig vom Produkt)
- Gilt für Letztverbraucher/Privatkunden und Gewerbekunden im Versorgungsgebiet der EWV
(nicht für vermietete oder leerstehende Objekte und Allgemeinstromkunden) - Inbetriebnahmedatum/Rechnungsdatum des jeweiligen Jahres
- Rechnungen aus dem vierten Quartal des Vorjahres können bis 31. Januar des Folgejahres bei Förderanfragen berücksichtigt werden