Wir freuen uns über Ihre Förderanfrage

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  1. Förderungen
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  5. Fertig
Strom Fehlermeldung

Die Förderungen dürfen im Strom 100 Euro nicht übersteigen.

Gas Fehlermeldung

Die Förderungen dürfen im Gas 100 Euro nicht übersteigen.

** Eine Kopie des gültigen Fahrzeugscheins (Kfz)
*** Eine Kopie des gültigen Fahrzeugscheins (Kfz) und eine Kopie der Kfz-Haftpflichtrechnung
**** Eine Kopie des Messprotokolls nach TRGI 2018 Arbeitsblatt 600 (ausgestellt vom Heizungs-Installateur)

Fördervoraussetzungen

  • Sie sind EWV Kunde mit ausgeglichenem Konto zum Zeitpunkt Ihrer Förderanfrage. Ihr jährlicher Mindestverbrauch für Strom und/oder Gas sind 1.000 Kilowattstunden
  • Dies gilt für Letztverbraucher/Privat- und Gewerbekunden im Versorgungsgebiet der EWV, nicht für vermietete oder leerstehende Objekte und Allgemeinstromkunden 
  • Sie stimmen zu für weitere zwei Jahre Energiekunde zu bleiben, unabhängig von Produktwechseln. Gültig ab dem Bearbeitungsdatum Ihrer Förderanfrage immer zum Monatsende
  • Innerhalb von 12 Monaten können Sie Förderungen bis zu 100 Euro je Stromvertrag und bis zu 250 Euro je Gasvertrag erhalten
  • Förderzuschüsse können nicht mit anderen Boni kombiniert werden
  • Nicht gefördert werden EWV BEST FIX ONLINE STROM/GAS und EWV FIX STROM/GAS
  • Unser EWV Förderprogramm kann jederzeit geändert werden, ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht
  • Der Förderanfrage fügen Sie einen Nachweis bei, der das Inbetriebnahme-/Rechnungsdatum des aktuellen Kalenderjahres ausweist
  • Bis 31. Januar des Folgejahres können Sie Ihrer Anfrage auch einen Nachweis aus dem Vorjahr beifügen
  • Förderzuschüsse sind Bruttobeträge inklusive der gültigen Umsatzsteuer
  • Das ausgefüllte Online-Formular für Ihre Förderanfrage
  • Eine Kopie der Rechnung / ein Nachweis / das Energielabel A bis C
  • Für das Laden von E-Fahrzeugen zu Hause eine Kopie des gültigen Fahrzeugscheins (Kfz) und eine Kopie der Kfz-Haftpflichtrechnung