Ihre Grund- und Ersatzversorgung bei der EWV

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Nach § 36 Abs. 2 S. 1 EnWG ist die EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH als Energieversorger im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 EnWG für die Belieferung von Haushaltskunden und im Zuge der Ersatzversorgung nach § 38 EnWG für die Belieferung von Letztverbrauchern in ihrem Grundversorgungsgebiet mit Strom und Gas verpflichtet.

Ersatzversorgung

Nach § 38 EnWG ist die EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH, als zuständiger Grundversorger, zudem für die Belieferung im Rahmen der Ersatzversorgung zuständig. Dies gilt im Bedarfsfall sowohl für den bereits beschriebenen Haushaltskunden* als auch für Nicht-Haushaltskunden**. Bei der Ersatzversorgung beliefern wir Sie mit Energie aus dem Niederspannungs- oder Niederdrucknetz. Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Notversorgung. Die gesetzliche Ersatzversorgung ist auf maximal drei Monate befristet.  Die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung finden Sie hier:

Grundversorgung

Als Haushaltskunde im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG haben Sie Anspruch auf die Versorgung in Niederspannung mit Strom bzw. Niederdruck mit Gas zu den Allgemeinen Preisen und den Allgemeinen Bedingungen der Grundversorgung.

Haushaltskunden sind Endverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch beziehen. Dies gilt für den eigenen Haushalt sowie für den landwirtschaftlichen, gewerblichen, beruflichen und sonstigen Bedarf bis zu einem Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden.

Die Allgemeinen Preise der Grundversorgung können Sie unseren folgenden Preisblättern entnehmen:

Allgemeine Bedingungen und Ergänzende Bedingungen

Haushaltskunden und Nicht-Haushaltskunden werden in der Grund- und Ersatzversorgung zu den Allgemeinen Bedingungen und den dazugehörigen Ergänzenden Bedingungen der EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH sowie der EWV Baesweiler GmbH & Co. KG versorgt. Die dazugehörigen Unterlagen finden Sie hier:

* Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder bis zu einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

** Nicht-Haushaltskunden sind Letztverbraucher in Niederspannung/Niederdruck, die Energie für den landwirtschaftlichen, gewerblichen, beruflichen und sonstigen Bedarf mit einem höheren Jahresverbrauch als 10.000 Kilowattstunden beziehen.