Das EWV Förderprogramm für unsere Strom-Gewerbekunden

Als EWV-Kunde erwarten Sie von uns attraktive Produkte. Mit den EWV Förderprogrammen machen wir Ihnen die Entscheidung für unsere Stromprodukte leicht. Denn hier fördern wir Ihr Engagement für umweltschützende Investitionen in Ihren Betrieb.

Wie funktioniert das? Indem Sie zum Beispiel auf dem Dach Ihres Betriebsgebäudes eine PV-Anlage installieren. Sie könnten Ihre Heizungsanlage auch auf die klimaschonende Technologie einer Wärmepumpe umstellen. Oder Sie kaufen einen energieeffizienten Kühlschrank für den Aufenthaltsraum und der nächste Dienstwagen wird ein E-Auto. 

So setzen Sie als EWV Gewerbekunde auf umweltbewusstes Denken und Handeln. Weil Ihr Unternehmen und die Region uns am Herzen liegen, unterstützen wir Sie deshalb beim Schutz der Natur mit attraktiven Förderungen.

Förderungsmöglichkeiten für Geschäftskunden der EWV

Profitieren Sie für Ihr Unternehmen von attraktiven Stromförderungen

Strom

Es gibt Förderungen von bis zu 100 Euro. Zum Beispiel für Ihre Wärmepumpe oder die PV-Anlage auf dem Firmendach – jetzt informieren.

Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderung
  • Kauf einer PV-Anlage oder eines PV-Speichers: 100 Euro
  • Einbau einer Wärmepumpe: 100 Euro
  • Wartung der vorhandenen Wärmepumpe: 50 Euro

E-Geräte

Ob Bürokühlschrank, Waschmaschine oder andere neue Geräte: Sind diese energieeffizient, gibt es 50 Euro Förderung – jetzt informieren.

Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderung
  • Kauf eines Wärmepumpenwäschetrockners: 50 Euro
  • Kauf eines Geschirrspülers mit Energielabel A bis C: 50 Euro
  • Kauf einer Waschmaschine mit Energielabel A bis C: 50 Euro
  • Kauf eines Kühl-/Gefriergerätes mit Energielabel A bis C: 50 Euro

E-Mobilität

Sie kaufen eine Wallbox oder ein E-Auto als Dienstwagen? Elektromobilität wird mit bis zu 100 gefördert – jetzt informieren.

Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderung
  • Kauf eines reinen E-Fahrzeuges (E-Auto): 100 Euro
  • Kauf einer Wallbox: 50 Euro
  • Das Laden von E-Fahrzeugen auf dem Betriebshof (E-Auto oder Hybrid): 50 Euro
  • Kauf eines neuen Elektrorollers: 50 Euro
  • Kauf eines/mehrerer neuen Elektrofahrräder: je 50 Euro

Für das Förderprogramm der EWV steht ein begrenztes Budget bereit. Sollten diese Mittel vorzeitig erschöpft sein, endet damit auch das Förderprogramm. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung besteht nicht. Die EWV behält sich das Recht vor, eine Förderung auszuschließen und das Förderprogramm jederzeit zu ändern oder einzustellen. Die Kundenbindung beginnt mit dem Bearbeitungsdatum der Förderanfrage unsererseits immer zum Monatsende.

Innerhalb einer Kundenbindung beträgt die maximale Förderung für Privat- und Gewerbekunden je Strom- und Gasvertrag 100 Euro.

Ein Förderzuschuss kann nicht mit produktbezogenen Bonusprogrammen kombiniert werden.

Alle genannten Förderzuschüsse sind Bruttobeträge und enthalten die jeweils aktuell gültige Umsatzsteuer.

Jetzt Förderung sichern

Ihre Ansprechpartnerinwenn’s um Förderungen geht:

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