Das EWV Förderprogramm für unsere Strom-Gewerbekunden

Als EWV-Kunde erwarten Sie von uns attraktive Produkte. Mit den EWV Förderprogrammen machen wir Ihnen die Entscheidung für unsere Stromprodukte leicht. Denn hier fördern wir Ihr Engagement für umweltschützende Investitionen in Ihren Betrieb.

Wie funktioniert das? Indem Sie zum Beispiel auf dem Dach Ihres Betriebsgebäudes eine PV-Anlage installieren. Sie könnten Ihre Heizungsanlage auch auf die klimaschonende Technologie einer Wärmepumpe umstellen. Oder Sie kaufen einen energieeffizienten Kühlschrank für den Aufenthaltsraum und der nächste Dienstwagen wird ein E-Auto. 

So setzen Sie als EWV Gewerbekunde auf umweltbewusstes Denken und Handeln. Weil Ihr Unternehmen und die Region uns am Herzen liegen, unterstützen wir Sie deshalb beim Schutz der Natur mit attraktiven Förderungen.

Förderungsmöglichkeiten für Geschäftskunden der EWV

Profitieren Sie für Ihr Unternehmen von attraktiven Stromförderungen

Strom

Es gibt Förderungen von bis zu 100 Euro. Zum Beispiel für Ihre Wärmepumpe oder die PV-Anlage auf dem Firmendach – jetzt informieren.

Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderung
  • Kauf einer PV-Anlage oder eines PV-Speichers: 100 Euro
  • Einbau einer Wärmepumpe: 100 Euro
  • Wartung der vorhandenen Wärmepumpe: 50 Euro

E-Geräte

Ob Bürokühlschrank, Waschmaschine oder andere neue Geräte: Sind diese energieeffizient, gibt es 50 Euro Förderung – jetzt informieren.

Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderung
  • Kauf eines Wärmepumpenwäschetrockners: 50 Euro
  • Kauf eines Geschirrspülers mit Energielabel A bis C: 50 Euro
  • Kauf einer Waschmaschine mit Energielabel A bis C: 50 Euro
  • Kauf eines Kühl-/Gefriergerätes mit Energielabel A bis C: 50 Euro

E-Mobilität

Sie kaufen eine Wallbox oder ein E-Auto als Dienstwagen? Elektromobilität wird mit bis zu 100 gefördert – jetzt informieren.

Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderung
  • Kauf eines reinen E-Fahrzeuges/Leichtfahrzeuges (E-Auto): bis zu 100 Euro
  • Kauf einer Wallbox: 50 Euro
  • Das Laden von E-Fahrzeugen auf dem Betriebshof (E-Auto oder Hybrid): 50 Euro
  • Kauf eines neuen Elektrorollers: 50 Euro
  • Kauf eines/mehrerer neuen Elektrofahrräder: je 50 Euro

Fördervoraussetzungen

  • Sie sind EWV Kunde mit ausgeglichenem Konto zum Zeitpunkt Ihrer Förderanfrage. Ihr jährlicher Mindestverbrauch für Strom und/oder Gas sind 1.000 Kilowattstunden
  • Dies gilt für Letztverbraucher/Privat- und Gewerbekunden im Versorgungsgebiet der EWV, nicht für vermietete oder leerstehende Objekte und Allgemeinstromkunden 
  • Sie stimmen zu für weitere zwei Jahre Energiekunde zu bleiben, unabhängig von Produktwechseln. Gültig ab dem Bearbeitungsdatum Ihrer Förderanfrage immer zum Monatsende
  • Innerhalb von 12 Monaten können Sie Förderungen bis zu 100 Euro je Stromvertrag und bis zu 250 Euro je Gasvertrag erhalten
  • Förderzuschüsse können nicht mit anderen Boni kombiniert werden
  • Nicht gefördert werden EWV BEST FIX ONLINE STROM/GAS und EWV FIX STROM/GAS
  • Unser EWV Förderprogramm kann jederzeit geändert werden, ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht
  • Der Förderanfrage fügen Sie einen Nachweis bei, der das Inbetriebnahme-/Rechnungsdatum des aktuellen Kalenderjahres ausweist
  • Bis 31. Januar des Folgejahres können Sie Ihrer Anfrage auch einen Nachweis aus dem Vorjahr beifügen
  • Förderzuschüsse sind Bruttobeträge inklusive der gültigen Umsatzsteuer
  • Das ausgefüllte Online-Formular für Ihre Förderanfrage
  • Eine Kopie der Rechnung / ein Nachweis / das Energielabel A bis C
  • Für das Laden von E-Fahrzeugen zu Hause eine Kopie des gültigen Fahrzeugscheins (Kfz) und eine Kopie der Kfz-Haftpflichtrechnung

Ihre Ansprechpartnerin wenn’s um Förderungen geht:

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