
EEG - Veröffentlichungspflicht nach § 77 EEG
Nach § 77 EEG sind alle Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, die an die Übertragungsnetzbetreiber gemeldeten Daten zu veröffentlichen.
Nachfolgend sind die von der EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH prognostizierten, gemeldeten Daten aufgeführt.
Gleichbehandlungsbericht
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind bestimmte vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, jährlich spätestens bis zum 31. März einen Bericht über die nach § 7a Abs. 5 Satz 1 EnWG getroffenen Maßnahmen vorzulegen und zu veröffentlichen (Gleichbehandlungsbericht).
Dieser Bericht steht Ihnen nachfolgend zur Verfügung.