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Bundeswirtschafts­ministerium hat die Alarmstufe ausgerufen

Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen dazu beantwortet.

Detail - EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am Donnerstag, 23. Juni, die Alarmstufe ausgerufen. Die Alarmstufe ist die zweite Stufe im Notfallplan Gas.  

In der Alarmstufe liegt laut Notfallplan Gas eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Der Energiemarkt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen.

Die Alarmstufe wurde ausgerufen. Heißt das, dass wir jetzt kein Gas mehr bekommen?

Mit der Ausrufung der Alarmstufe ändert sich für Sie als Kunde bzw. Kundin erst einmal nichts. Auch die Versorgungssicherheit ist zum jetzigen Zeitpunkt weiter gewährleistet. Dennoch bleibt die Lage weiter angespannt und muss sehr genau beobachtet werden.

Wichtig für unsere Haushaltskunden: Wie auch die sogenannten sensiblen Einrichtungen (z.B. Krankenhäuser) sind Haushaltskunden in jedem Fall durch gesetzliche Bestimmungen besonders geschützt.

Wozu wurde die Alarmstufe denn dann ausgerufen?

Mit der jetzt ausgerufenen Alarmstufe wird die Beobachtung intensiviert und das Signal verstärkt, dass der Verbrauch aus Vorsorgegründen reduziert werden soll. Auch in der sogenannten Alarmstufe kümmern sich Gasnetzbetreiber und Gashändler noch in Eigenregie um die Aufrechterhaltung einer stabilen Gasversorgung. Dazu stehen ihnen bestimmte Maßnahmen zur Verfügung, wie beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.   

Was kann ich als Kunde tun?

Jede Kilowattstunde Gas, die wir im Sommer einsparen, trägt dazu bei, dass wir mehr Gas einspeichern und dadurch besser durch den Winter kommen können. Daher unterstützen wir den Aufruf des Bundeswirtschaftsministeriums, so viel Energie wie möglich einzusparen. Dies gilt für Haushalte ebenso wie für die Industrie. Hier braucht es jetzt eine gemeinsame Kraftanstrengung.

Dazu gehören kleine Dinge im Alltag wie das Senken der Raumtemperatur oder die Dauer des Duschens. Noch mehr und vor allem nachhaltig Energie sparen können Hausbesitzer durch eine energetische Gebäudesanierung, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu erhöhen.

Insbesondere im kommenden Winter sollten Haushalte noch stärker auf ihr Heizverhalten achten. Als Faustformel gilt:  Durch einen Grad weniger Raumtemperatur lässt sich der Gasverbrauch um sechs Prozent reduzieren.

Wie wirkt sich die aktuelle Lage auf die Gaspreise aus?

Die Lage an den Energiemärkten ist bereits seit Monaten angespannt und hat sich durch die jüngsten Entwicklungen weiter zugespitzt.  

Welchen Einfluss die Ausrufung der Alarmstufe auf die Energiepreise für Kunden haben wird, können wir derzeit noch nicht abschätzen. Wir beobachten die Lage sehr genau. Grundsätzlich ist eine Entspannung der Lage aktuell jedoch nicht in Sicht.  

Zum Hintergrund: Die Preise für Erdgas an den Großhandelsmärkten sind zuletzt noch einmal massiv angestiegen. Daher müssen wir leider tendenziell eher davon ausgehen, dass sich diese massiven Steigerungen in der Beschaffung irgendwann auch auf die Energiepreise der Kunden auswirken.  

Dennoch können wir zum jetzigen Zeitpunkt leider keine seriöse und verlässliche Aussage treffen, wie sich die Preise aufgrund der ausgerufenen Alarmstufe weiter entwickeln werden.

Für den Moment können wir eine Anhebung der Gaspreise ausschließen. Ehrlicherweise müssen wir jedoch sagen, dass sich dies in diesen unwägbaren Zeiten jederzeit ändern kann.

Uns ist bewusst, dass die aktuelle Energiepreisentwicklung viele Menschen sehr belastet. Daher rechnen und prüfen wir mittlerweile nahezu täglich, welche Angebote wir machen können. Allerdings sind die Spielräume unter den aktuellen Umständen sehr begrenzt.

Was passiert, wenn die Alarmstufe verschärft wird?

Die höchste Stufe ist dann die Notfallstufe. In dieser greift der Staat in den Gasmarkt ein. Diese Stufe würde ebenfalls durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima eingeleitet. In diesem Fall wäre die Gasversorgung eingeschränkt und die Industrie müsste die jeweiligen Vorgaben des Netzbetreibers vor Ort umsetzen. Damit soll gewährleistet werden, dass besonders geschützte Kunden (Haushalte und beispielsweise Krankenhäuser) weiter versorgt werden können.