Das EWV Förderprogramm für unsere Stromkunden

Sie als EWV Stromkunde achten auf die Umwelt - wir fördern. Weil Sie und unsere Region uns am Herzen liegen, unterstützen wir Sie deshalb beim Schutz der Natur mit attraktiven Förderungen.

Förderung - EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH

Profitieren Sie von attraktiven Stromförderungen

Strom

Es gibt Förderungen von bis zu 100 Euro. Zum Beispiel für Ihre neue Wärmepumpe oder die PV-Anlage – jetzt informieren.

Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderung
  • Kauf einer PV-Anlage oder eines PV-Speichers: 100 Euro
  • Einbau einer Wärmepumpe: 100 Euro
  • Wartung der vorhandenen Wärmepumpe: 50 Euro
  • Kauf von E-Geräten mit Energielabel A bis C: 50 Euro
  • Kauf eines Balkonkraftwerkes: 50 Euro

E-Geräte

Ob Geschirrspüler, Waschmaschine oder andere neue Geräte: Sind diese energieeffizient, gibt es 50 Euro Förderung – jetzt informieren.

Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderung
  • Kauf eines Wärmepumpenwäschetrockners: 50 Euro
  • Kauf eines Geschirrspülers mit Energielabel A bis C: 50 Euro
  • Kauf einer Waschmaschine mit Energielabel A bis C: 50 Euro
  • Kauf eines Kühl-/Gefriergerätes mit Energielabel A bis C: 50 Euro

E-Mobilität

Sie laden ihr E-Auto zu Hause oder kaufen sich ein E-Bike? Für E-Mobilität gibt es Förderungen von bis zu 100 Euro – jetzt informieren.

Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderung
  • Kauf eines reinen E-Fahrzeuges/Leichtfahrzeuges (E-Auto): bis zu 100 Euro
  • Kauf einer Wallbox: 50 Euro
  • Das Laden von E-Fahrzeugen zu Hause (E-Auto oder Hybrid): 50 Euro
  • Kauf eines neuen Elektrorollers: 50 Euro
  • Kauf eines/mehrerer neuen Elektrofahrräder: je 50 Euro

Fördervoraussetzungen

  • Sie sind EWV Kunde mit ausgeglichenem Konto zum Zeitpunkt Ihrer Förderanfrage
  • Dies gilt für Letztverbraucher/Privat- und Gewerbekunden im Versorgungsgebiet der EWV, nicht für vermietete oder leerstehende Objekte und Allgemeinstromkunden 
  • Sie stimmen zu für weitere zwei Jahre Energiekunde zu bleiben, unabhängig von Produktwechseln. Gültig ab dem Bearbeitungsdatum Ihrer Förderanfrage immer zum Monatsende
  • Innerhalb von 12 Monaten können Sie Förderungen bis zu 100 Euro je Stromvertrag und bis zu 250 Euro je Gasvertrag erhalten
  • Förderzuschüsse können nicht mit anderen Boni kombiniert werden
  • Zurzeit nicht gefördert werden EWV BEST FIX ONLINE STROM, EWV FIX STROM und EWV FIX GAS
  • Unser EWV Förderprogramm kann jederzeit geändert werden, ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht
  • Der Förderanfrage fügen Sie einen Nachweis bei, der das Inbetriebnahme-/Rechnungsdatum des aktuellen Kalenderjahres ausweist
  • Bis 31. Januar des Folgejahres können Sie Ihrer Anfrage auch einen Nachweis aus dem Vorjahr beifügen
  • Förderzuschüsse sind Bruttobeträge inklusive der gültigen Umsatzsteuer
  • Das ausgefüllte Online-Formular für Ihre Förderanfrage
  • Eine Kopie der Rechnung / ein Nachweis / das Energielabel A bis C
  • Für das Laden von E-Fahrzeugen zu Hause eine Kopie des gültigen Fahrzeugscheins (Kfz) und eine Kopie der Kfz-Haftpflichtrechnung

Ihre Ansprechpartnerin wenn’s um Förderungen geht:

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