Die aktuelle Energielage Antworten auf Ihre Fragen

Täglich gibt es neue Informationen rund um die Energieversorgung. Hier fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Wir haben für Sie die wichtigsten Themen zusammengefasst:

Alle Informationen zu den Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen haben wir gesondert für Sie ausführlich zusammengestellt.

Sollten Sie eine Frage zur allgemeinen Lage haben, die hier noch nicht beantwortet ist: Dann schreiben Sie uns eine kurze Mail an presse@ewv.de. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
 

Aktuelle Energielage - EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH

Auslaufen von Energiepreisentlastungen

Die staatlichen Maßnahmen, die dazu dienen, die steigenden Energiepreise zu begrenzen (die sogenannten "Energiepreisbremsen"), enden am 31. Dezember 2023. Ursprünglich hätte die Bundesregierung diese Regelung für Strom-, Gas- und Wärmelieferungen um drei Monate verlängern können. Allerdings haben Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Finanzierungsproblemen im Haushalt für das Jahr 2024 geführt. Aufgrund der aktuellen finanziellen Lage wird der bereits vorhandene Vorschlag der Bundesregierung zur Verlängerung der Preisbremsen nicht umgesetzt.

Wenn die staatlichen "Energiepreisbremsen" wegfallen, gibt es keinen staatlichen Zuschuss mehr für Ihre Strom-, Gas- oder Wärmelieferung, der Ihre Zahlungen begrenzt. Während der Energiepreisbremsen zahlten Haushalte für Gas maximal 12 Cent pro Kilowattstunde, für Strom maximal 40 Cent pro Kilowattstunde und für Wärme 9,5 Cent pro Kilowattstunde, dank dieser staatlichen Unterstützung.

Ab dem 1. Januar 2024 zahlen Sie wieder, wie auch vor den Energiepreisbremsen, den vertraglich vereinbarten Preis für Ihre Energie. Wenn Ihr Energiepreis unter den alten Grenzen von 12 Cent, 40 Cent oder 9,5 Cent liegt, ändert sich für Sie nichts. Falls Ihr Energiepreis jedoch über diesen Grenzen liegt, steigen Ihre Energiekosten, weil keine staatlichen Zuschüsse mehr gezahlt werden.

Wenn Ihre monatlichen Zahlungen nicht ausreichen, um die Jahreskosten zu decken, müssen Sie wahrscheinlich eine Nachzahlung leisten. Spätestens bei der Jahresabrechnung.

Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihre Abschläge an die "neuen" Preise anzupassen. Dies ist notwendig, damit Sie bei der Jahresabrechnung keine zu hohe Rückzahlungsforderung erhalten. Dies können Sie rund um die Uhr und ohne Wartezeit ganz einfach in unserem Kundenportal erledigen.

Es ist noch unklar, wann die Mehrwertsteuer für Gas- und Wärmelieferungen von derzeit 7% wieder auf 19% erhöht wird. Ursprünglich war geplant, dass dies ab dem 1. April 2024 geschehen sollte. Allerdings wurde im Rahmen des Wachstumschancengesetzes bereits beschlossen, die Anhebung auf den 1. März 2024 vorzuziehen. Dieser Beschluss muss jedoch noch vom Bundesrat genehmigt werden. Derzeit befindet sich das Gesetz im Vermittlungsausschuss. Eine Entscheidung im Bundesrat ist frühestens am 2. Februar 2024 möglich. Falls das Gesetz nicht verabschiedet wird, bleibt die aktuelle Regelung in Kraft. Das hieße, dass die Mehrwertsteuerermäßigung bis zum 31. März 2024 fortgesetzt wird. Eine Entscheidung über die Laufzeit der temporären Umsatzsteuerabsenkung für Gas- und Wärmelieferungen wird Anfang 2024 erwartet.

Im Zuge der staatlichen Hilfe gegen hohe Energiepreise wurde die Mehrwertsteuer für Gas und Wärme von 19% auf 7% gesenkt. Diese Senkung galt bis Ende März 2024. Es ist unklar, ob und um wie viele Monate diese Frist wegen der Diskussionen über den Bundeshaushalt 2024 verkürzt wird.

Falls die Mehrwertsteuer wieder auf 19% angehoben wird, erhöht sich Ihr Gas- oder Wärmepreis um 11,2% (brutto). Zum Beispiel würde eine Preiserhöhung von 1,44 Cent pro Kilowattstunde bei einem Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde auftreten. Bei einem jährlichen Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden würden Ihre Kosten von 2400 Euro auf 2688 Euro steigen. Das bedeutet 288 Euro mehr pro Jahr.

Leider wird eine endgültige Entscheidung über die weitere Senkung der Mehrwertsteuer voraussichtlich erst Anfang 2024 getroffen.

Die Preise für Strom, Gas und Wärme werden steigen, da die Mehrwertsteuer erhöht wird. Das bedeutet, wenn Ihre monatlichen Zahlungen nicht ausreichen, um die Jahreskosten zu decken, müssen Sie wahrscheinlich eine Nachzahlung leisten. Spätestens bei der Jahresabrechnung.

Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihre Abschläge an die "neuen" Preise anzupassen. Dies ist notwendig, damit Sie bei der Jahresabrechnung keine zu hohe Rückzahlungsforderung erhalten. Dies können Sie rund um die Uhr und ohne Wartezeit ganz einfach in unserem Kundenportal erledigen.

Aktuelle Energielage - EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH

Entwicklung weiterer Energiepreisbestandteile

Ab dem Jahr 2024 soll der Preis für jede Tonne CO2, gemäß dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), auf 45 Euro und im Jahr 2025 auf 55 Euro steigen. Im Jahr 2023 lag der Preis bei 30 Euro pro Tonne CO2. Die Ausgaben für den Kauf von Emissionszertifikaten, die für CO2-Emissionen erforderlich sind, werden in den Gas- und Wärmepreis einbezogen. Daher wird der Preis für Gas- und Wärmelieferungen im Jahr 2024 aufgrund dieser Erhöhung der Emissionszertifikatskosten steigen.

Netzentgelte sind Gebühren, die für den Transport von Energie bezahlt werden. Bei den Netzentgelten für Strom handelt es sich um große Übertragungsnetz-Transportleitungen, die den Strom von den Erzeugungsanlagen durch ganz Deutschland in die Städte und Gemeinden transportieren – sozusagen die Stromautobahnen. Der Strom wird mit hoher Spannung in den Übertragungsnetzen transportiert und gelangt über Stromnetze mit geringerer Spannung zu den Verbrauchern, indem er in eine niedrigere Spannung transformiert wird.

Die Netzentgelte, die Kunden für die Nutzung von Stromnetzen zahlen, finanzieren den Bau und Betrieb von Stromleitungen vom Übertragungsnetz bis zum individuellen Kundenanschluss. Diese Gebühren, basierend auf dem Verbrauch und einem monatlichen Grundpreis, werden jährlich von den Netzbetreibern für das kommende Jahr festgelegt und beeinflussen den Strompreis. Die Kosten für den Betrieb und Bau von Übertragungsnetzen sind aufgrund steigender Beschaffungskosten erheblich gestiegen.

Die Bundesregierung plante, für das Jahr 2024 einen Zuschuss von 5,5 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds bereitzustellen. So sollte ein starker Anstieg der Netzentgelte verhindert werden. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 hat jedoch die Nutzung dieser Gelder unmöglich gemacht. Infolge des Wegfalls des Zuschusses für Übertragungsnetze im Jahr 2024 mussten die Betreiber die Netzentgelte neu kalkulieren und veröffentlichen. Diese Preiserhöhung wird in die Kalkulation der Netzentgelte der Verteilnetzbetreiber und der Strompreise integriert. Das führt zu einem Anstieg der Strompreise.

Die Netzentgelte werden von den Netzbetreibern berechnet und von der Bundesnetzagentur genehmigt. Sie sind staatlich reguliert und neben Beschaffungs- und Vertriebskosten sowie staatlichen Umlagen und Steuern ein wichtiger Bestandteil Ihres Energiepreises. Energieversorger können die Höhe der Netzentgelte nicht beeinflussen. Eine Erhöhung muss von den Lieferanten in den Gesamtpreis eingerechnet und an die Kunden weitergegeben werden. Gleiches gilt, wenn die Netzentgelte sinken würden, was derzeit jedoch nicht zu erwarten ist.

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Aktuelle Infos zu Energiepreisen

Der Strompreis setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen.

  • Steuern, Umlagen & Abgaben: Als erstes sind hier Steuern, staatliche Umlagen und Abgaben zu nennen, die derzeit 15 % unseres Strompreises ausmachen. Auf die Entwicklung der gesetzlich vorgegebenen Preisbestandteile haben wir keinen Einfluss.
  • Netzentgelte/Messung: Der zweite Bestandteil ist der Anteil für die Netzentgelte, also für das Betreiben der Stromnetze (instandhalten, erneuern, erweitern) und für die Messung. Die Netzentgelte werden nicht von uns, sondern vom örtlichen Netzbetreiber festgelegt. Sie machen 27 % des Strompreises aus.
  • Beschaffung, Vertrieb & Service: Rund 58 % des Strompreises entfallen schließlich auf den Stromeinkauf, den Vertrieb und den Kundenservice.

Die Großhandelspreise sind zwar gesunken, aber nicht auf das Niveau von früheren Normalzeiten. Zudem schwanken die Preise an den Börsen aktuell stark. Um das Thema genauer zu erklären, muss man etwas tiefer in die Beschaffungsstrategien bei Energieversorgern eintauchen. Während Discounter eher kurzfristig am volatilen Spotmarkt einkaufen, setzen wir auf eine langfristige Strategie über den Terminmarkt.

Der Terminmarkt ist der Handelsplatz für die langfristige Beschaffung. Hier kaufen wir den Großteil unserer Energie für Sie ein. Damit starten wir schon bis zu drei Jahre im Voraus und kaufen jeden Monat regelmäßig Energie dazu. Der Spotmarkt dient der kurzfristigen Beschaffung. Hier kaufen wir noch offene, kleinere Mengen ein und falls ungeplant viele neue Kunden hinzukommen oder höhere Verbrauchsmengen anfallen.

Wir wählen bewusst diese risikoarme Einkaufsstrategie. Natürlich könnte man auch am Spotmarkt „zocken“. Aber für uns zählen Strom und Gas zur Daseinsvorsorge und da sagen wir ganz klar: Das ist kein Bereich, in dem man zockt.

Durch unsere langfristige Beschaffung haben Sie die Preissteigerungen, die bereits im Oktober 2021 begonnen haben, erst 2022 erreicht. Ebenso verhält es sich im umgekehrten Fall: Wenn die Preise an der Börse sinken, wirkt sich dies zeitverzögert auf Ihren Preis aus.

Es gibt Energieversorger, die bewusst auf Billigpreise setzen, die nicht kostendeckend sind. Die EWV verfolgt diese Strategie nicht. Als Grundversorger stehen wir für Sicherheit und Stabilität. Wir setzen alles daran, unseren Kunden faire und realistische Preise anzubieten. Dazu setzen wir auf eine risikoarme Beschaffungsstrategie an den Energiemärkten. Unternehmen, die ihre Energie hauptsächlich kurzfristig am stark schwankenden Spotmarkt kaufen, können zunächst günstige Strom- und Gaspreise anbieten.

Die Entscheidung, einen Energieanbieter aufgrund extrem niedriger Preise zu wählen, birgt mehrere potenzielle Risiken. Meist dienen sie als Lockmittel, um Kunden anzuziehen, aber später die Preise drastisch zu erhöhen.

Anbieter, die auf Dumpingpreise setzen, könnten dazu neigen, an der Qualität ihrer Dienstleistungen zu sparen. Dies könnte zu unzuverlässigem Service oder anderen Qualitätsproblemen führen, die die Kundenzufriedenheit beeinträchtigen.

Darüber hinaus besteht das Risiko, dass Anbieter in finanzielle Schwierigkeiten geraten und möglicherweise ihre Geschäftstätigkeit einstellen müssen.

Es ist ratsam, bei der Auswahl eines Energieanbieters nicht nur auf den Preis achten, sondern auch auf die Reputation, Zuverlässigkeit und finanzielle Stabilität des Unternehmens. Eine gründliche Prüfung der Vertragsbedingungen und eine realistische Einschätzung der langfristigen Zuverlässigkeit des Energieversorgers sind entscheidend, um mögliche Risiken zu minimieren.

 

Aktuelle Energielage - EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH

Wir haben hilfreiche Tipps für Sie zusammengestellt, mit denen Sie Ihren Energieverbrauch und -kosten senken können.

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