Fördervoraussetzungen
- Sie sind EWV Kunde mit ausgeglichenem Konto zum Zeitpunkt Ihrer Förderanfrage
- Ihr jährlicher Mindestverbrauch für Strom sind 1.200 und für Gas 5.000 Kilowattstunden
- Dies gilt für Letztverbraucher/Privat- und Gewerbekunden im Versorgungsgebiet der EWV, nicht für vermietete oder leerstehende Objekte und Allgemeinstromkunden
- Sie stimmen zu für weitere zwei Jahre Energiekunde zu bleiben, unabhängig von Produktwechseln. Gültig ab dem Bearbeitungsdatum Ihrer Förderanfrage immer zum Monatsende
- Innerhalb von 12 Monaten können Sie Förderungen bis zu 100 Euro je Stromvertrag und bis zu 250 Euro je Gasvertrag erhalten
- Förderzuschüsse können nicht mit anderen Boni kombiniert werden
- Nicht gefördert werden EWV BEST FIX ONLINE STROM und EWV BEST FIX ONLINE GAS
- Unser EWV Förderprogramm kann jederzeit geändert werden, ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht
- Der Förderanfrage fügen Sie einen Nachweis bei, der das Inbetriebnahme-/Rechnungsdatum des aktuellen Kalenderjahres ausweist
- Bis 31. Januar des Folgejahres können Sie Ihrer Anfrage auch einen Nachweis aus dem Vorjahr beifügen
- Förderzuschüsse sind Bruttobeträge inklusive der gültigen Umsatzsteuer
- Das ausgefüllte Online-Formular für Ihre Förderanfrage
- Eine Kopie der Rechnung / ein Nachweis / das Energielabel A bis C
- Für das Laden von E-Fahrzeugen zu Hause eine Kopie des gültigen Fahrzeugscheins (Kfz) und eine Kopie der Kfz-Haftpflichtrechnung