Die staatlichen Maßnahmen, die dazu dienen, die steigenden Energiepreise zu begrenzen (die sogenannten "Energiepreisbremsen"), enden am 31. Dezember 2023. Ursprünglich hätte die Bundesregierung diese Regelung für Strom-, Gas- und Wärmelieferungen um drei Monate verlängern können. Allerdings haben Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Finanzierungsproblemen im Haushalt für das Jahr 2024 geführt. Aufgrund der aktuellen finanziellen Lage wird der bereits vorhandene Vorschlag der Bundesregierung zur Verlängerung der Preisbremsen nicht umgesetzt.

Wenn die staatlichen "Energiepreisbremsen" wegfallen, gibt es keinen staatlichen Zuschuss mehr für Ihre Strom-, Gas- oder Wärmelieferung, der Ihre Zahlungen begrenzt. Während der Energiepreisbremsen zahlten Haushalte für Gas maximal 12 Cent pro Kilowattstunde, für Strom maximal 40 Cent pro Kilowattstunde und für Wärme 9,5 Cent pro Kilowattstunde, dank dieser staatlichen Unterstützung.

Ab dem 1. Januar 2024 zahlen Sie wieder, wie auch vor den Energiepreisbremsen, den vertraglich vereinbarten Preis für Ihre Energie. Wenn Ihr Energiepreis unter den alten Grenzen von 12 Cent, 40 Cent oder 9,5 Cent liegt, ändert sich für Sie nichts. Falls Ihr Energiepreis jedoch über diesen Grenzen liegt, steigen Ihre Energiekosten, weil keine staatlichen Zuschüsse mehr gezahlt werden.

Wenn Ihre monatlichen Zahlungen nicht ausreichen, um die Jahreskosten zu decken, müssen Sie wahrscheinlich eine Nachzahlung leisten. Spätestens bei der Jahresabrechnung.

Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihre Abschläge an die "neuen" Preise anzupassen. Dies ist notwendig, damit Sie bei der Jahresabrechnung keine zu hohe Rückzahlungsforderung erhalten. Dies können Sie rund um die Uhr und ohne Wartezeit ganz einfach in unserem Kundenportal erledigen.

Es ist noch unklar, wann die Mehrwertsteuer für Gas- und Wärmelieferungen von derzeit 7% wieder auf 19% erhöht wird. Ursprünglich war geplant, dass dies ab dem 1. April 2024 geschehen sollte. Allerdings wurde im Rahmen des Wachstumschancengesetzes bereits beschlossen, die Anhebung auf den 1. März 2024 vorzuziehen. Dieser Beschluss muss jedoch noch vom Bundesrat genehmigt werden. Derzeit befindet sich das Gesetz im Vermittlungsausschuss. Eine Entscheidung im Bundesrat ist frühestens am 2. Februar 2024 möglich. Falls das Gesetz nicht verabschiedet wird, bleibt die aktuelle Regelung in Kraft. Das hieße, dass die Mehrwertsteuerermäßigung bis zum 31. März 2024 fortgesetzt wird. Eine Entscheidung über die Laufzeit der temporären Umsatzsteuerabsenkung für Gas- und Wärmelieferungen wird Anfang 2024 erwartet.

Im Zuge der staatlichen Hilfe gegen hohe Energiepreise wurde die Mehrwertsteuer für Gas und Wärme von 19% auf 7% gesenkt. Diese Senkung galt bis Ende März 2024. Es ist unklar, ob und um wie viele Monate diese Frist wegen der Diskussionen über den Bundeshaushalt 2024 verkürzt wird.

Falls die Mehrwertsteuer wieder auf 19% angehoben wird, erhöht sich Ihr Gas- oder Wärmepreis um 11,2% (brutto). Zum Beispiel würde eine Preiserhöhung von 1,44 Cent pro Kilowattstunde bei einem Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde auftreten. Bei einem jährlichen Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden würden Ihre Kosten von 2400 Euro auf 2688 Euro steigen. Das bedeutet 288 Euro mehr pro Jahr.

Leider wird eine endgültige Entscheidung über die weitere Senkung der Mehrwertsteuer voraussichtlich erst Anfang 2024 getroffen.

Die Preise für Strom, Gas und Wärme werden steigen, da die Mehrwertsteuer erhöht wird. Das bedeutet, wenn Ihre monatlichen Zahlungen nicht ausreichen, um die Jahreskosten zu decken, müssen Sie wahrscheinlich eine Nachzahlung leisten. Spätestens bei der Jahresabrechnung.

Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihre Abschläge an die "neuen" Preise anzupassen. Dies ist notwendig, damit Sie bei der Jahresabrechnung keine zu hohe Rückzahlungsforderung erhalten. Dies können Sie rund um die Uhr und ohne Wartezeit ganz einfach in unserem Kundenportal erledigen.

Ab dem Jahr 2024 soll der Preis für jede Tonne CO2, gemäß dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), auf 45 Euro und im Jahr 2025 auf 55 Euro steigen. Im Jahr 2023 lag der Preis bei 30 Euro pro Tonne CO2. Die Ausgaben für den Kauf von Emissionszertifikaten, die für CO2-Emissionen erforderlich sind, werden in den Gas- und Wärmepreis einbezogen. Daher wird der Preis für Gas- und Wärmelieferungen im Jahr 2024 aufgrund dieser Erhöhung der Emissionszertifikatskosten steigen.

Netzentgelte sind Gebühren, die für den Transport von Energie bezahlt werden. Bei den Netzentgelten für Strom handelt es sich um große Übertragungsnetz-Transportleitungen, die den Strom von den Erzeugungsanlagen durch ganz Deutschland in die Städte und Gemeinden transportieren – sozusagen die Stromautobahnen. Der Strom wird mit hoher Spannung in den Übertragungsnetzen transportiert und gelangt über Stromnetze mit geringerer Spannung zu den Verbrauchern, indem er in eine niedrigere Spannung transformiert wird.

Die Netzentgelte, die Kunden für die Nutzung von Stromnetzen zahlen, finanzieren den Bau und Betrieb von Stromleitungen vom Übertragungsnetz bis zum individuellen Kundenanschluss. Diese Gebühren, basierend auf dem Verbrauch und einem monatlichen Grundpreis, werden jährlich von den Netzbetreibern für das kommende Jahr festgelegt und beeinflussen den Strompreis. Die Kosten für den Betrieb und Bau von Übertragungsnetzen sind aufgrund steigender Beschaffungskosten erheblich gestiegen.

Die Bundesregierung plante, für das Jahr 2024 einen Zuschuss von 5,5 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds bereitzustellen. So sollte ein starker Anstieg der Netzentgelte verhindert werden. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 hat jedoch die Nutzung dieser Gelder unmöglich gemacht. Infolge des Wegfalls des Zuschusses für Übertragungsnetze im Jahr 2024 mussten die Betreiber die Netzentgelte neu kalkulieren und veröffentlichen. Diese Preiserhöhung wird in die Kalkulation der Netzentgelte der Verteilnetzbetreiber und der Strompreise integriert. Das führt zu einem Anstieg der Strompreise.

Die Netzentgelte werden von den Netzbetreibern berechnet und von der Bundesnetzagentur genehmigt. Sie sind staatlich reguliert und neben Beschaffungs- und Vertriebskosten sowie staatlichen Umlagen und Steuern ein wichtiger Bestandteil Ihres Energiepreises. Energieversorger können die Höhe der Netzentgelte nicht beeinflussen. Eine Erhöhung muss von den Lieferanten in den Gesamtpreis eingerechnet und an die Kunden weitergegeben werden. Gleiches gilt, wenn die Netzentgelte sinken würden, was derzeit jedoch nicht zu erwarten ist.

Der Strompreis setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen.

  • Steuern, Umlagen & Abgaben: Als erstes sind hier Steuern, staatliche Umlagen und Abgaben zu nennen, die derzeit 15 % unseres Strompreises ausmachen. Auf die Entwicklung der gesetzlich vorgegebenen Preisbestandteile haben wir keinen Einfluss.
  • Netzentgelte/Messung: Der zweite Bestandteil ist der Anteil für die Netzentgelte, also für das Betreiben der Stromnetze (instandhalten, erneuern, erweitern) und für die Messung. Die Netzentgelte werden nicht von uns, sondern vom örtlichen Netzbetreiber festgelegt. Sie machen 27 % des Strompreises aus.
  • Beschaffung, Vertrieb & Service: Rund 58 % des Strompreises entfallen schließlich auf den Stromeinkauf, den Vertrieb und den Kundenservice.

Die Großhandelspreise sind zwar gesunken, aber nicht auf das Niveau von früheren Normalzeiten. Zudem schwanken die Preise an den Börsen aktuell stark. Um das Thema genauer zu erklären, muss man etwas tiefer in die Beschaffungsstrategien bei Energieversorgern eintauchen. Während Discounter eher kurzfristig am volatilen Spotmarkt einkaufen, setzen wir auf eine langfristige Strategie über den Terminmarkt.

Der Terminmarkt ist der Handelsplatz für die langfristige Beschaffung. Hier kaufen wir den Großteil unserer Energie für Sie ein. Damit starten wir schon bis zu drei Jahre im Voraus und kaufen jeden Monat regelmäßig Energie dazu. Der Spotmarkt dient der kurzfristigen Beschaffung. Hier kaufen wir noch offene, kleinere Mengen ein und falls ungeplant viele neue Kunden hinzukommen oder höhere Verbrauchsmengen anfallen.

Wir wählen bewusst diese risikoarme Einkaufsstrategie. Natürlich könnte man auch am Spotmarkt „zocken“. Aber für uns zählen Strom und Gas zur Daseinsvorsorge und da sagen wir ganz klar: Das ist kein Bereich, in dem man zockt.

Durch unsere langfristige Beschaffung haben Sie die Preissteigerungen, die bereits im Oktober 2021 begonnen haben, erst 2022 erreicht. Ebenso verhält es sich im umgekehrten Fall: Wenn die Preise an der Börse sinken, wirkt sich dies zeitverzögert auf Ihren Preis aus.

Es gibt Energieversorger, die bewusst auf Billigpreise setzen, die nicht kostendeckend sind. Die EWV verfolgt diese Strategie nicht. Als Grundversorger stehen wir für Sicherheit und Stabilität. Wir setzen alles daran, unseren Kunden faire und realistische Preise anzubieten. Dazu setzen wir auf eine risikoarme Beschaffungsstrategie an den Energiemärkten. Unternehmen, die ihre Energie hauptsächlich kurzfristig am stark schwankenden Spotmarkt kaufen, können zunächst günstige Strom- und Gaspreise anbieten.

Die Entscheidung, einen Energieanbieter aufgrund extrem niedriger Preise zu wählen, birgt mehrere potenzielle Risiken. Meist dienen sie als Lockmittel, um Kunden anzuziehen, aber später die Preise drastisch zu erhöhen.

Anbieter, die auf Dumpingpreise setzen, könnten dazu neigen, an der Qualität ihrer Dienstleistungen zu sparen. Dies könnte zu unzuverlässigem Service oder anderen Qualitätsproblemen führen, die die Kundenzufriedenheit beeinträchtigen.

Darüber hinaus besteht das Risiko, dass Anbieter in finanzielle Schwierigkeiten geraten und möglicherweise ihre Geschäftstätigkeit einstellen müssen.

Es ist ratsam, bei der Auswahl eines Energieanbieters nicht nur auf den Preis achten, sondern auch auf die Reputation, Zuverlässigkeit und finanzielle Stabilität des Unternehmens. Eine gründliche Prüfung der Vertragsbedingungen und eine realistische Einschätzung der langfristigen Zuverlässigkeit des Energieversorgers sind entscheidend, um mögliche Risiken zu minimieren.

 

Die Gesetze zur Gas-, Wärme- und Strompreisbremse wurden für Privatkunden sowie kleinere und mittlere Unternehmen zum März 2023 eingeführt und entlasten rückwirkend zum 1. Januar 2023. Das bedeutet: Sie haben einmalig eine individuelle Entlastung rückwirkend für die Monate Januar und Februar erhalten und profitieren für die verbleibenden Monate des Jahres von einer fortlaufenden Entlastung. Die Entlastungen werden hierbei aus Mitteln des Bundes finanziert.

Wie schon bei der Soforthilfe Dezember, setzen wir selbstverständlich auch die Vorgaben zur Gas- und Strompreisbremse möglichst einfach und unbürokratisch in Ihrem Sinne um.  Sie müssen weiter nichts tun.

Kurz zusammengefasst funktioniert die Gaspreisbremse wie folgt: Für 80% des monatlichen Verbrauchs übernimmt der Staat den Teil des Arbeitspreises, der bei Privatkunden und kleineren Gewerbekunden über 12 ct/kWh liegt. Für den anderen Anteil bezahlen Sie den mit uns vertraglich vereinbarten Arbeitspreis. Der Staat gleicht dabei die Differenz zwischen den 12 ct/kWh und dem Arbeitspreis der Energieversorger aus.

Außerdem wird bei der Gaspreisbremse zwischen Privathaushalten und kleineren Gewerbekunden (SLP-Kunden) und mittleren sowie großen Unternehmen und Einrichtungen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) unterschieden.

Kurz zusammengefasst funktioniert die Wärmepreisbremse wie folgt: Für 80% des monatlichen Verbrauchs übernimmt der Staat den Teil des Arbeitspreises, der bei Privatkunden und kleineren Gewerbekunden über 9,5 ct/kWh liegt. Für den anderen Anteil bezahlen Sie den mit uns vertraglich vereinbarten Arbeitspreis. Der Staat gleicht dabei die Differenz zwischen den 9,5 ct/kWh und dem Arbeitspreis der Energieversorger aus.

Außerdem wird bei der Wärmepreisbremse zwischen Privathaushalten und kleineren Gewerbekunden (SLP-Kunden) und mittleren sowie großen Unternehmen und Einrichtungen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) unterschieden.

Kurz zusammengefasst funktioniert die Strompreisbremse wie folgt: Für 80% des monatlichen Verbrauchs übernimmt der Staat den Teil des Arbeitspreises, der bei Privatkunden und kleineren Gewerbekunden mit jährlichem Verbrauch unter 30.000 kWh über 40 ct/kWh liegt. Für den anderen Anteil bezahlen Sie den mit uns vertraglich vereinbarten Arbeitspreis. Der Staat gleicht dabei die Differenz zwischen den 40 ct/kWh und dem Arbeitspreis der Energieversorger aus.

Außerdem wird bei der Strompreisbremse zwischen Verbrauchern, die weniger als 30.000 kWh verbrauchen, und Verbrauchern, die mehr als 30.000 kWh verbrauchen, unterschieden.

Der Notfallplan Gas regelt die Gasversorgung in Deutschland in einer Krisensituation.
Im Notfallplan Gas sind drei Eskalationsstufen festgelegt. Sie werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) ausgerufen:

1. Frühwarnstufe, 2. Alarmstufe, 3. Notfallstufe

 

Infografik des BDEW zu den Krisenstufen gemäß Notfallplan Gas

In der Frühwarnstufe liegen konkrete und ernste Hinweise vor, dass sich die Gasversorgung erheblich verschlechtert. Das BMWK hat die Frühwarnstufe am 30. März 2022 ausgerufen.

Grundsätzlich gilt: Die Frühwarnstufe ist eine vorsorgliche Maßnahme. Sie bedeutet nicht, dass es einen akuten Versorgungsengpass gibt. Sie dient den Netzbetreibern und der Industrie dazu, gemeinsam konkrete Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

Das BMWK hat die Alarmstufe am 23. Juni 2022 ausgerufen. Damit hat die Bundesregierung auf die stark gesunkenen russischen Gaslieferungen seit Mitte Juni 2022 reagiert. Der Gazprom-Konzern hatte die Lieferungen durch die wichtige Versorgungsleitung Nord Stream 1 stark reduziert.

Auch die Alarmstufe dient der Vorsorge. Die Versorgungssicherheit ist weiterhin gegeben. Für Sie ändert sich dadurch nichts.

Die Notfallstufe wurde noch nie ausgerufen.

In der Notfallstufe würde der Staat eingreifen, um die Gasversorgung sicherzustellen. Dies wäre dann der Fall, wenn die Gasversorgung nicht mehr ausreicht, um die Nachfrage zu decken – trotz aller zuvor umgesetzten Maßnahmen.

Die Bundesnetzagentur wird dann zum sogenannten Bundeslastverteiler. Sie würde dann die Gasverteilung mit dem jeweiligen Netzbetreiber vor Ort abstimmen.

Der Notfallplan Gas regelt die Gasversorgung in Deutschland in einer Krisensituation.
Im Notfallplan Gas sind drei Eskalationsstufen festgelegt. Sie werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) ausgerufen:

1. Frühwarnstufe, 2. Alarmstufe, 3. Notfallstufe

 

Infografik des BDEW zu den Krisenstufen gemäß Notfallplan Gas

In der Frühwarnstufe liegen konkrete und ernste Hinweise vor, dass sich die Gasversorgung erheblich verschlechtert. Das BMWK hat die Frühwarnstufe am 30. März 2022 ausgerufen.

Grundsätzlich gilt: Die Frühwarnstufe ist eine vorsorgliche Maßnahme. Sie bedeutet nicht, dass es einen akuten Versorgungsengpass gibt. Sie dient den Netzbetreibern und der Industrie dazu, gemeinsam konkrete Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

Das BMWK hat die Alarmstufe am 23. Juni 2022 ausgerufen. Damit hat die Bundesregierung auf die stark gesunkenen russischen Gaslieferungen seit Mitte Juni 2022 reagiert. Der Gazprom-Konzern hatte die Lieferungen durch die wichtige Versorgungsleitung Nord Stream 1 stark reduziert.

Auch die Alarmstufe dient der Vorsorge. Die Versorgungssicherheit ist weiterhin gegeben. Für Sie ändert sich dadurch nichts.

Die Notfallstufe wurde noch nie ausgerufen.

In der Notfallstufe würde der Staat eingreifen, um die Gasversorgung sicherzustellen. Dies wäre dann der Fall, wenn die Gasversorgung nicht mehr ausreicht, um die Nachfrage zu decken – trotz aller zuvor umgesetzten Maßnahmen.

Die Bundesnetzagentur wird dann zum sogenannten Bundeslastverteiler. Sie würde dann die Gasverteilung mit dem jeweiligen Netzbetreiber vor Ort abstimmen.

Aktuell ist die Gasversorgung stabil. Die Speicher sind gut gefüllt. Es verbleiben jedoch einige Restrisiken: Ein sehr kalter Winter würde den Gasverbrauch beispielsweise stark ansteigen lassen. Daher ist ein sparsamer Gasverbrauch weiter wichtig.

Hilfreiche Tipps zum Energiesparen finden Sie in unserer Energiesparbroschüre

Aktuell ist die Gasversorgung stabil. Zudem gibt es eine Reihe positiver Entwicklungen:

  • Die Speicher werden kontinunierlich gefüllt – und dies trotz deutlich reduzierter Lieferungen aus Russland. Aktuell sind die Speicher bereits zu über 88 Prozent gefüllt (Stand: 13.09.2022).
  • Zunehmend kommt Gas auch über den belgischen Grenzpunkt nach Deutschland.
  • Mit Erfolg hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck die Bevölkerung zum Energiesparen aufgerufen. Der Gasverbrauch in Deutschland liegt mehr als zehn Prozent unter dem Vorjahreswert.

 

Ja. Denn so können wir alle dazu beitragen, Engpässe in der Gasversorgung zu vermeiden. Rund 15 Prozent Einsparung sind hierfür notwendig. Möglich wäre dies zum Beispiel, indem jeder nur noch alle zwei Tage duscht und die Raumtemperatur auf 19 Grad abgesenkt wird. Mit diesen Maßnahmen können Sie zudem steigenden Energiekosten entgegen wirken.

Diese und weitere Tipps zum Energiesparen finden Sie auch in unserer EWV-Energiesparbroschüre.

 

Vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges bleibt die Lage weiter angespannt. Denn letztlich kann niemand ausschließen, dass sich die Situation verschlechtert. Zurzeit ist die Gasversorgung jedoch stabil.

Dies liegt auch daran, dass Deutschland mittlerweile weniger von russischen Gaslieferungen abhängig ist. Zu Beginn des Ukraine-Krieges lag die Abhängigkeit bei über 50 Prozent. Im Gegensatz dazu lag sie Ende Juni nur noch bei 26 Prozent. Stattdessen kommt heute ein Großteil der Lieferungen aus Norwegen und den Niederlanden.

Zudem hat die Bundesregierung verschiedene Notmaßnahmen ergriffen. Diese sollen die Versorgung im Herbst und Winter aufrecht erhalten.

Dazu gehört unter anderem die gesetzliche Vorgabe, die Gasspeicher vorrangig aufzufüllen: bis zum 1. November zu 95 Prozent. Aktuell sind die Speicher zu 88 Prozent gefüllt (Stand: 13.09.2022).

Die Gasspeicher-Infrastruktur ist in Deutschland gut ausgebaut. Laut BDEW verfügt die deutsche Gaswirtschaft über das größte Speichervolumen in der Europäischen Union.

Im Notfallplan Gas der Bundesregierung ist klar geregelt, wer bei einem akuten Mangel weiter versorgt wird.

Haushaltskunden müssen sich zum jetzigen Zeitpunkt keine Sorgen um ihre Gasversorgung machen. Sie sind sie durch gesetzliche Bestimmungen besonders geschützt. Diese gilt für sensible Einrichtungen (z.B. Altenheime, Krankenhäuser) aber auch für bestimmte Bereiche der kritischen Infrastruktur (z.B. Gaswerke zur Wärmeversorgung).

 

Erdgas wird nicht nur zum Heizen und für Warmwasser eingesetzt, sondern dient auch als Brennstoff bei der Stromerzeugung. Der Brennstoff Erdgas ist im Vergleich zu anderen konventionellen Energieträgern wie Kohle oder Öl klimaschonender. Deshalb ist Erdgas eine wichtige sogenannte Brückentechnologie in der Stromproduktion, bis genug Strom aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt werden kann.

Der Strompreis setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen.

  • Steuern, Umlagen & Abgaben: Als erstes sind hier Steuern, staatliche Umlagen und Abgaben zu nennen, die derzeit 15 % unseres Strompreises ausmachen. Auf die Entwicklung der gesetzlich vorgegebenen Preisbestandteile haben wir keinen Einfluss.
  • Netzentgelte/Messung: Der zweite Bestandteil ist der Anteil für die Netzentgelte, also für das Betreiben der Stromnetze (instand halten, erneuern, erweitern) und für die Messung. Die Netzentgelte werden nicht von uns, sondern vom örtlichen Netzbetreiber festgelegt. Sie machen 27 % des Strompreises aus.
  • Beschaffung, Vertrieb & Service: Rund 58 % des Strompreises entfallen schließlich auf den Stromeinkauf, den Vertrieb und den Kundenservice.

Hier muss man etwas tiefer in die Beschaffungsstrategien bei Energieversorgern eintauchen. Während Discounter eher kurzfristig am volatilen Spotmarkt einkaufen, setzen wir auf eine langfristige Strategie über den Terminmarkt.

Der Terminmarkt ist der Handelsplatz für die langfristige Beschaffung. Hier kaufen wir den Großteil unserer Energie für Sie ein. Damit starten wir schon bis zu drei Jahre im Voraus und kaufen jeden Monat regelmäßig Energie dazu. Der Spotmarkt dient der kurzfristigen Beschaffung. Hier kaufen wir noch offene, kleinere Mengen ein und falls ungeplant viele neue Kunden hinzukommen oder höhere Verbrauchsmengen anfallen.

Wir wählen bewusst diese risikoarme Einkaufsstrategie. Natürlich könnte man auch am Spotmarkt „zocken“. Aber für uns zählen Strom und Gas zur Daseinsvorsorge und da sagen wir ganz klar: Das ist kein Bereich, in dem man zockt.

Durch unsere langfristige Beschaffung haben Sie die Preissteigerungen, die bereits im Oktober 2021 begonnen haben, erst 2022 erreicht. Ebenso verhält es sich um umgekehrten Fall: Wenn die Preise an der Börse sinken, wirkt sich dies zeitverzögert auf Ihren Preis aus. Wichtig zu wissen ist ebenfalls, dass die Preise an den Börsen aktuell stark schwanken.

Die aktuellen Konditionen für die Ersatz-/Grundversorgung Gas finden Sie hier.
Die aktuellen Konditionen für die Ersatz-/Grundversorgung Strom finden Sie hier.

Grundsätzlich gilt: Die Preise in der Ersatzversorgung können jeweils zum 1. und 15. eines Monats angepasst werden. Dadurch können wir schnell auf aktuelle Marktentwicklungen reagieren. Dabei ist uns wichtig, dass wir auch sinkende Marktpreise an Sie weitergeben. Denn wir wissen, wie stark die Energiepreise viele unserer Kunden belasten.

Bitte beachten Sie: zu den Preisanpassungen der Ersatzversorgung erhalten Sie keine gesonderten Schreiben von uns. Die aktuellen Preise finden Sie immer auf unserer Homepage. Hier ist es ratsam, sich immer regelmäßig zu informieren.

Für Haushaltskunden gilt: Wenn Sie im Grundversorgungsgebiet der EWV wohnen, übernehmen wir automatisch die Ersatzversorgung mit Strom oder Gas. Die Ersatzversorgung ist zeitlich auf drei Monate befristet. Während dieser Zeit können Sie innerhalb eines Tages kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Nach drei Monaten in der Ersatzversorgung übernehmen wir Sie automatisch in unsere Grundversorgung.

Sie müssen nichts tun. Strom bzw. Gas steht Ihnen während der gesamten Zeit zur Verfügung. Zusätzlich senden wir Ihnen ein Schreiben zu. Darin finden Sie alle für Sie wichtigen Informationen.

Die Ersatzversorgung ist auf drei Monate befristet. Für diesen Zeitraum zahlen Sie den Preis der Ersatzversorgung. Bitte planen Sie dies entsprechend ein, wenn Sie z.B. Ihre Abschläge festlegen. Gerne können Sie uns Ihre Zählerstände jeweils zu Beginn und zum Ende der Ersatzversorgung mitteilen. Nutzen Sie hierfür bitte unser Online-Kundenportal unter www.ewv.de/kundenportal

Für Haushaltskunden gilt: Wenn Sie im Grundversorgungsgebiet der EWV wohnen, übernehmen wir automatisch die Ersatzversorgung mit Strom oder Gas. Die Ersatzversorgung ist zeitlich auf drei Monate befristet. Während dieser Zeit können Sie innerhalb eines Tages kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Nach drei Monaten in der Ersatzversorgung übernehmen wir Sie automatisch in unsere Grundversorgung.

Sie müssen nichts tun. Strom bzw. Gas steht Ihnen während der gesamten Zeit zur Verfügung. Zusätzlich senden wir Ihnen ein Schreiben zu. Darin finden Sie alle Information für Ihre Unterlagen.

Unsere aktuellen Gas- und Stromprodukte finden Sie hier:

Unsere aktuellen Gas- und Stromprodukte finden Sie hier:

Aktuell ist die Gasversorgung stabil. Die Speicher sind gut gefüllt. Es verbleiben jedoch einige Restrisiken: Ein sehr kalter Winter würde den Gasverbrauch beispielsweise stark ansteigen lassen. Daher ist ein sparsamer Gasverbrauch weiter wichtig.

Hilfreiche Tipps zum Energiesparen finden Sie in unserer Energiesparbroschüre

Ja, im Rahmen der vertraglich vereinbarten Fristen dürfen sowohl Kunden als auch Energieversorger FIX-Verträge kündigen. Genau zu diesem Schritt sahen wir uns bei einem Großteil unserer FIX-Verträge unwiderruflich gezwungen. Für unsere Kunden, auf die dieser Umstand zutrifft, gilt mit Beendigung des FIX-Vertrages ein neues Produkt. Diesem Produkt können unsere Kunden natürlich widersprechen. Sie würden dann mit Beendigung des FIX-Vertrages in der Grund- bzw. Ersatzversorgung des jeweiligen Grundversorgers weiter versorgt werden.

Nein, im Rahmen vertraglich bestehender Preisgarantien darf ein Energieversorger die Preise nicht erhöhen. Allerdings dürfen sowohl Kunden als auch Energieversorger diese Verträge im Rahmen der vereinbarten Fristen kündigen. Genau zu diesem Schritt sahen wir uns bei einem Großteil unserer FIX-Verträge unwiderruflich gezwungen. Für unsere Kunden, auf die dieser Umstand zutrifft, gilt mit Beendigung des FIX-Vertrages ein neues Produkt. Diesem Produkt können unsere Kunden natürlich widersprechen. Sie würden dann mit Beendigung des FIX-Vertrages in der Grund- bzw. Ersatzversorgung des jeweiligen Grundversorgers weiter versorgt werden.

Seit Mitte letzten Jahres erholt sich die Wirtschaft von der Corona Pandemie. Das hat bereits im Herbst 2021 zu einer steigenden Nachfrage nach Energie geführt. Bereits zu diesem Zeitpunkt sind die Energiepreise nach oben geschnellt.

Der russische Angriffskrieg treibt die Energiepreise nun noch weiter in die Höhe. Vor allem die Sorge, dass das Gas knapp wird, lässt die Gaspreise massiv steigen. Damit wird auch das Heizen mit Gas so teuer wie noch nie.

Die aktuellen Konditionen für die Ersatz-/Grundversorgung Gas finden Sie hier.
Die aktuellen Konditionen für die Ersatz-/Grundversorgung Strom finden Sie hier.

 

Die Preise in der Ersatzversorgung spiegeln die dramatisch gestiegenen Beschaffungspreise am Energiemarkt eins zu eins wider. 

In der Ersatzversorgung werden Sie vorübergehend aufgefangen, wenn Sie von Ihrem Energieanbieter gekündigt wurden oder selbst gekündigt haben. Mit der Ersatzversorgung stellen wir sicher, dass Sie automatisch und ohne Unterbrechung weiter mit Strom bzw. Gas beliefert werden. Bedingt durch die aktuelle Marktsituation erleben wir zurzeit einen höheren Kundenzulauf als in unserer Beschaffung eingeplant. Dies übersteigt die Strom- bzw. Gasmenge, die wir für unsere Kunden am Markt eingekauft haben. Daher sind wir gezwungen, kurzfristig Strom bzw. Gas nachzukaufen. Und das ist gerade nur zu extrem hohen Preisen möglich.

Heizen mit Gas war noch nie so teuer. Die hohen Preise stellen für unsere Kunden eine deutliche Belastung dar. Diese Belastung möchten wir nicht durch weitere Preisanpassungen verstärken müssen. Dies wäre allerdings ohne die Ersatzversorgung notwendig. Denn dann müssten wir die hohen Preise für die zusätzlich beschafften Mengen an all unsere Kunden weitergeben.

Für viele Menschen stellt die aktuelle Ausnahmesituation eine enorme Belastung dar. Diese Thematik ist auch der Bundesregierung bekannt. Daher hat sie bereits erste Entlastungen auf den Weg gebracht.
Dazu gehören beispielweise:

  • der Wegfall der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022. Die Ersparnis durch die Absenkung der EEG-Umlage berücksichtigen wir übrigens ganz automatisch in Ihrer nächsten Stromrechnung.
  • ein einmaliger Heizkostenzuschuss für Beziehende von Wohngeld sowie
  • eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen.

Eine Übersicht über alle derzeitigen Entlastungen finden Sie auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.

Und es soll weitere Entlastungen geben. Mit Blick auf die Gaspreise wird aktuell diskutiert, ob die Mehrwertsteuer abgesenkt werden kann. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Mit Ihrem Abschlag zahlen Sie einen monatlichen Durchschnittspreis für Ihren Energieverbrauch. Das heißt, Ihr kompletter Jahresverbrauch wird durch zwölf Monate geteilt. Da die Gaspreise in der Grundversorgung zum 1. November steigen, erhöhen sich auch Ihre jährlichen Kosten.

Daher empfehlen wir Ihnen: Passen Sie bitte Ihren Abschlag – so weit es Ihnen möglich ist – mit jeder Preisänderung an. So können Sie angesichts steigender Energiepreise Nachzahlungen abmildern oder gänzlich verhindern.

Im Zuge der Jahresabrechnung prüfen wir zudem Ihren Abschlag. Neben Ihrem Verbrauch berücksichtigen wir dabei auch die jeweilige Preisentwicklung. Diese Prüfung erfolgt automatisch einmal pro Jahr.

Bitte prüfen Sie daher auch unterjährig, ob Ihre monatlichen Abschlagszahlungen die tatsächlichen Energiekosten decken. Dies gilt insbesondere für die aktuelle Krisenlage, in denen die Energiekosten deutlich steigen.

Sie können Ihren Abschlag jederzeit anpassen. Am schnellsten geht es in unserem EWV-Kundenportal. Um auf das Kundenportal zuzugreifen, benötigen Sie Ihre Kundennummer. Diese finden Sie zum Beispiel auf Ihrer letzten Jahresabrechnung.

Falls Sie bereits ein Passwort im Kundenportal hinterlegt haben, benötigen Sie dieses zurAnmeldung.

Eine wirksame Möglichkeit Kosten zu senken, ist es Energie einzusparen. Denn: Wer weniger verbraucht, zahlt weniger. Was Sie ganz konkret tun können, erfahren Sie mit unseren Energiespartipps. Hier haben wir viele Tipps für Sie zusammengestellt, mit denen Sie Ihren Energieverbrauch – und damit Ihre Energiekosten – senken können.

Gerne beraten wir Sie dazu persönlich. Wir sind zum Beispiel regelmäßig in den Rathäusern der Region unterwegs, um Sie zu beraten.

Ein wichtiger Tipp ist hier: Nicht zu lange abwarten. Wenn Sie Sorgen rund um Ihre Energiepreise oder sogar Zahlungsschwierigkeiten haben, melden Sie sich bitte bei uns. Der richtige Abschlag oder Hinweise zum Energiesparen können schon viel bewirken.

Was wir gerade erleben, ist eine noch nie dagewesene Krisenlage. Noch nie war Heizen so teuer. Wir wissen: Das stellt Sie – ebenso wie uns – vor große Herausforderungen. Daran arbeiten wir aktuell jeden Tag, mit all unserer Kraft. Denn eine Entspannung am Markt sehen wir leider auf absehbare Zeit nicht. Aber gemeinsam wollen wir mit Ihnen einen Weg durch diese Krise schaffen.

Sollte dies einmal der Fall sein, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung. Im gemeinsamen Gespräch finden wir eine Lösung, um Zahlungsrückstände zu vermeiden. Denn auch in schwierigen Zeiten stehen wir an Ihrer Seite.

Für Haushaltskunden gilt: Wenn Sie im Grundversorgungsgebiet der EWV wohnen, übernehmen wir automatisch die Ersatzversorgung mit Strom oder Gas. Die Ersatzversorgung ist zeitlich auf drei Monate befristet. Während dieser Zeit können Sie innerhalb eines Tages kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Nach drei Monaten in der Ersatzversorgung übernehmen wir Sie automatisch in unsere Grundversorgung.

Sie müssen nichts tun. Strom bzw. Gas steht Ihnen während der gesamten Zeit zur Verfügung. Zusätzlich senden wir Ihnen ein Schreiben zu. Darin finden Sie alle Information für Ihre Unterlagen.

Die Ersatzversorgung ist auf drei Monate befristet. Für diesen Zeitraum zahlen Sie den Preis der Ersatzversorgung. Dieser kann sich von den Preisen in der Grundversorgung unterscheiden. Bitte planen Sie dies entsprechend ein, wenn Sie z.B. Ihre Abschläge festlegen. Gerne können Sie uns Ihre Zählerstände jeweils zu Beginn und zum Ende der Ersatzversorgung mitteilen. Nutzen Sie hierfür bitte unser Online-Kundenportal unter www.ewv.de/kundenportal

Für Haushaltskunden gilt: Wenn Sie im Grundversorgungsgebiet der EWV wohnen, übernehmen wir automatisch die Ersatzversorgung mit Strom oder Gas. Die Ersatzversorgung ist zeitlich auf drei Monate befristet. Während dieser Zeit können Sie innerhalb eines Tages kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Nach drei Monaten in der Ersatzversorgung übernehmen wir Sie automatisch in unsere Grundversorgung.

Sie müssen nichts tun. Strom bzw. Gas steht Ihnen während der gesamten Zeit zur Verfügung. Zusätzlich senden wir Ihnen ein Schreiben zu. Darin finden Sie alle Information für Ihre Unterlagen.

Die Ersatzversorgung ist auf drei Monate befristet. Für diesen Zeitraum zahlen Sie einen deutlich höheren Arbeitspreis als später in der Grundversorgung. Bitte planen Sie dies entsprechend ein, wenn Sie z.B. Ihre Abschläge festlegen. Gerne können Sie uns Ihre Zählerstände jeweils zu Beginn und zum Ende der Ersatzversorgung mitteilen. Nutzen Sie hierfür bitte unser Online-Kundenportal unter www.ewv.de/kundenportal

Leider haben wir im Moment keine weiteren Gas- oder Strom-Produkte im Angebot. Wir arbeiten aber hart daran, dass bald wieder zu ändern.

Häufige Fragen rund um Elektromobilität

Jeder kann an unseren öffentlichen Ladestationen laden - rund um die Uhr. Mit Ihrem Smartphone und den Apps eCharge+ oder ladenetz.de finden Sie den nächsten freien EWV Ladepunkt. Über die Apps kommunizieren Sie dann mit der Ladesäule. Sie schalten damit Ladevorgänge frei, können Preise für die Direktbezahlung einsehen und mit Kreditkarte oder zum Beispiel mit PayPal am Ladepunkt selbst bezahlen.

Hier können Sie die App eCharge+ und ladenetz.de direkt herunterladen:

eCharge+

ladenetz.de

Physische EWV-Ladekarten bieten wir aktuell nicht an.

Weil Sie und unsere Region uns am Herzen liegen, unterstützen wir Sie mit attraktiven Förderungen rund um Ihre Elektromobilität. Denn diese Technologie schützt unser aller Natur.

Hier finden Sie die EWV Förderungen für E-Mobilität.

Sie suchen die passende Wallbox, um naturschützend zuhause ihr eigenes E-Auto zu laden? Mit EWV WALLBOX KOMPLETT erhalten Sie eine Wallbox inklusive fachgerechter Installation. Informieren Sie sich hier.

Ihre Wallbox melden Sie jeweils bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber (RegionetzWestnetz, Enwor etc) an. Informationen hierzu finden Sie auf den Homepages der Netzbetreiber. Hier müssen die Wallboxen auch registriert werden.

Für technische Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Elektriker. Der verantwortliche Netzbetreiber variiert je nach Postleitzahlengebiet. Den für Sie zuständigen Netzbetreiber finden Sie auf Ihrer letzten Jahresrechnung oder Ihrem Strom- bzw. Erdgaszähler.

Sichern Sie sich Ihre Gasförderung 2023

  • EWV Gaskunde zum Zeitpunkt der Förderanfrage mit ausgeglichenem Kundenkonto
  • Zur Zeit nicht förderfähig ist das Produkt EWV FIX GAS
  • Verpflichtung für zwei weitere Jahre Energiekunde zu bleiben (unabhängig vom Produkt)
  • Gilt für Letztverbraucher/Privatkunden und Gewerbekunden im Versorgungsgebiet der EWV
    (nicht für vermietete oder leerstehende Objekte und Allgemeinstromkunden)
  • Inbetriebnahmedatum/Rechnungsdatum des jeweiligen Jahres
  • Rechnungen aus dem Vorjahr können bis 31. Januar des Folgejahres bei Förderanfragen berücksichtigt werden.
  • Das ausgefüllte Online-Formular für Ihre Förderanfrage oder das Formular EWV Förderprogramm ausgefüllt per Mail an foerderprogramm@ewv.de senden
  • Eine Kopie der Rechnung/ein Nachweis/das Energielabel A bis C
  • Für die Gebrauchsfähigkeitsprüfung der Gasleitungen: eine Kopie des Messprotokolls nach TRGI 2018 Arbeitsblatt 600 (ausgestellt vom Heizungs-Installateur)

Wissenswertes

Ja, wir beliefern Sie auch deutschlandweit. Wie das funktioniert? Sie informieren uns hier über Ihre neue Adresse und die dortige Zählernummer. Wir bestätigen Ihnen dann schnellstmöglich den Umzug Ihrer Energieverträge in Ihr neues Zuhause.

Danke für folgende Infos:

  • Den Zählerstand Ihrer bisherigen Lieferstelle - idealerweise am Tag des Auszugs.
  • Ihre neue Adresse, die dortige Zählernummer sowie den Zählerstand.

Alle Daten können Sie uns hier übermitteln. Vor Ihrem Umzug oder danach. Denn: Energieverträge können wir auch rückwirkend für Sie umziehen.

Sie können uns an 7 Tagen in der Woche Ihren Umzug hier mitteilen. Übrigens: Energieverträge können wir auch noch bis zu vier Wochen nach Ihrem Umzug reibungslos und rückwirkend für Sie umziehen.

Wissenswertes

Um der ökologischen Verantwortung für unsere Region und für den Naturschutz gerecht zu werden, beliefern wie alle Privat- und Gewerbekunden ab sofort nur noch mit klimaneutraler Energie, mit 100% Ökostrom. Das bedeutet, dass unser Strom ausschließlich aus regenerativer Erzeugung stammt. Dadurch werden jährlich viele Tonnen CO2 eingespart.

Unser Ökostrom wird durch Wind-, Solar oder Wasserkraft erzeugt. Dabei stammt der Ökostrom der EWV aus europäischen Erzeugungsanlagen, welche alle gesetzlich vorgesehenen Umweltstandards erfüllen und durch den TÜV Nord zertifiziert sind.

Hierfür gibt es das Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes. In diesem wird vermerkt, wie und wo der Ökostrom der EWV erzeugt wurde. Unsere Ökostrom Zertifikate belegen, dass die EWV entsprechend den gesetzlichen Vorgaben die korrekte Menge von Herkunftsnachweisen beschafft hat. Wir haben somit für jene Mengen an Ökostrom, die wir an unsere Kunden geliefert haben, auch klimaneutralen Ökostrom beschafft. Damit ist die Lieferkette von der Ökostromerzeugung bis zum Verbraucher nachweisbar.

Häufige Fragen rund um Photovoltaikanlagen

Beim Kauf einer PV-Anlage oder eines PV-Speichers unterstützen wir Sie mit 100 Euro und einer ausführlichen Beratung. Den Kauf eines Balkonkraftwerks fördern wir mit 50 Euro. Hier finden Sie weitere Informationen zum EWV Förderprogramm.

Zu zusätzlichen Fördermöglichkeiten für Balkonkraftwerke der Städteregion Aachen können Sie sich hier informieren. 

Schritt 1: Anmeldung beim Netzbetreiber

Ihr Balkonkraftwerk oder Photvoltaikanlage melden Sie jeweils bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber (Regionetz, Westnetz, Enwor etc) an. Informationen hierzu finden Sie auf den Homepages der Netzbetreiber. Hier müssen die Anlagen auch registriert werden. Für technische Fragen und zu Ihrer Sicherheit sollten Sie sich auch an einen Elektriker wenden, der Ihr Stromleitungsnetz und die zugehörige Steckdose auf Eignung prüft. Der verantwortliche Netzbetreiber variiert je nach Postleitzahlengebiet. Den für Sie zuständigen Netzbetreiber finden Sie auf Ihrer letzten Jahresrechnung oder Ihrem Strom- bzw. Erdgaszähler.

Schritt 2: Anmeldung beim Marktstammdatenregister

Zusätzlich ist die Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur notwendig. Weitere Informationen finden Sie hier in der Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Anmeldung.

Aktuell bieten wir keine Balkonkraftwerke zum Verkauf an. Allerdings unterstützen wir Sie mit 50 Euro, wenn Sie ein neues Balkonkraftwerk erwerben. Hier finden Sie nähere Informationen zu unseren Förderungen für Balkonkraftwerke.

Wissenswertes

Sie denken über eine neue Heizung nach, scheuen aber die hohen Anschaffungskosten? Sie möchten die laufende technische Betreuung der Heizungsanlage in zuverlässige Hände geben? Sie wollen Ihren Geldbeutel und die Umwelt mit einer energieeffizienten Heizung schonen? Mit EWV PACHT HEIZUNG bieten wir Ihnen eine einfache und bequeme Lösung. Von der Anschaffung einer modernen Gas-Brennwertheizung oder Wärmepumpe über die Installation und Wartung bis hin zur Wärmelieferung ist alles inklusive. Egal ob Haus oder Wohnung, vermietet oder selbst bewohnt, privat oder gewerblich genutzte Immobilie, eine neue Heizungsanlage eignet sich in jedem Fall. Sie haben keinen Gas-Hausanschluss? Gerne prüfen wir für Sie, ob eine Anbindung Ihrer Immobilie an das Gasnetz des Netzbetreibers möglich ist und unterstützen Sie bei der Beantragung.

  • Moderne Gas-Brennwertheizung oder Wärmepumpe
  • Warmwasserspeicher (bei Bedarf)
  • Ausgewählte Installateure aus der Region
  • Wartung, Instandhaltung und Reparaturen inklusive
  • Schornsteinfegerkosten inklusive
  • Garantiert immer ein warmes Zuhause

EWV PACHT HEIZUNG kann wahlweise mit einer Laufzeit zwischen 10 Jahren bei Gasheizungen und 13 Jahren bei Wärmepumpen abgeschlossen werden. Das Betriebs- und Reparaturrisiko Ihrer neuen Heizungsanlage ist somit langfristig durch die EWV abgesichert. Sie stellen einfach Ihr Thermostat auf Wohlfühltemperatur und genießen die zuverlässige Wärmeversorgung der EWV. Um alles weitere kümmern wir uns– von der Anschaffung über den Betrieb und die Wartung der Heizungsanlage bis hin zu eventuellen Reparaturen. Mit EWV PACHT HEIZUNG sind Ihre monatlichen Wärmekosten für Sie von Anfang an und langfristig planbar.

Die EWV arbeitet mit zahlreichen, ausgewählten Heizungsfachbetrieben aus der Region zusammen. Innerhalb der Angebotspalette unserer Partner können Sie aus einer Vielzahl von renommierten, deutschen Markenherstellen Ihr bevorzugtes Kesselfabrikat wählen.

Ja. Bei der Umstellung einer alten Öl- oder Gasheizung auf z. B. einen neuen Gas-Brennwertkessel, kann eine Verbrauchseinsparung von bis zu 15% erreicht werden. Neben dem Einsatz moderner Heiztechnik hängt das Einsparpotenzial jedoch von weiteren Faktoren ab, wie dem Wärmedämmungsstandard Ihrer Immobilie und Ihrem persönlichen Nutzungsverhalten. Unsere EWV-Fachberater informieren Sie gerne zu möglichen Einsparungen.

Wissenswertes

Sie denken über eine neue Heizung nach, scheuen aber die hohen Anschaffungskosten? Sie möchten die laufende technische Betreuung der Heizungsanlage in zuverlässige Hände geben? Sie wollen Ihren Geldbeutel und die Umwelt mit einer energieeffizienten Heizung schonen? Mit EWV KOMPLETT WÄRME bieten wir Ihnen eine einfache und bequeme Lösung. Von der Anschaffung einer modernen Gas-Brennwertheizung über die Installation und Wartung bis hin zur Wärmelieferung ist alles inklusive. Egal ob Haus oder Wohnung, vermietet oder selbst bewohnt, privat oder gewerblich genutzte Immobilie, eine neue Heizungsanlage eignet sich in jedem Fall. Sie haben keinen Gas-Hausanschluss? Gerne prüfen wir für Sie, ob eine Anbindung Ihrer Immobilie an das Gasnetz des Netzbetreibers möglich ist und unterstützen Sie bei der Beantragung.

  • Moderne Gas-Brennwertheizung
  • Warmwasserspeicher (bei Bedarf)
  • Ausgewählte Installateure aus der Region
  • Wartung, Instandhaltung und Reparaturen inklusive
  • Schornsteinfegerkosten inklusive
  • Garantiert immer ein warmes Zuhause

EWV KOMPLETT WÄRME kann wahlweise mit einer Laufzeit zwischen 10 und 15 Jahren abgeschlossen werden. Das Betriebs- und Reparaturrisiko Ihrer neuen Heizungsanlage ist somit langfristig durch die EWV abgesichert. Sie stellen einfach Ihr Thermostat auf Wohlfühltemperatur und genießen die zuverlässige Wärmeversorgung der EWV. Um alles weitere kümmern wir uns– von der Anschaffung über den Betrieb und die Wartung der Heizungsanlage bis hin zu eventuellen Reparaturen. Mit EWV KOMPLETT WÄRME sind Ihre monatlichen Wärmekosten für Sie von Anfang an und langfristig planbar.

Die EWV arbeitet mit zahlreichen, ausgewählten Heizungsfachbetrieben aus der Region zusammen. Innerhalb der Angebotspalette unserer Partner können Sie aus einer Vielzahl von renommierten, deutschen Markenherstellen Ihr bevorzugtes Kesselfabrikat wählen.

Ja. Bei der Umstellung einer alten Öl- oder Gasheizung auf z. B. einen neuen Gas-Brennwertkessel, kann eine Verbrauchseinsparung von bis zu 15% erreicht werden. Neben dem Einsatz moderner Heiztechnik hängt das Einsparpotenzial jedoch von weiteren Faktoren ab, wie dem Wärmedämmungsstandard Ihrer Immobilie und Ihrem persönlichen Nutzungsverhalten. Unsere EWV-Fachberater informieren Sie gerne zu möglichen Einsparungen.

Wissenswertes

Wie geht es? Das Laden von Autostrom an öffentlich zugänglichen Ladestationen mit der eCharge+ App. Mit der eCharge+ App für Apple und Android können Sie ganz einfach die nächste öffentlich zugängliche Ladestation in Ihrer Nähe finden, den Ladevorgang freischalten, starten und bezahlen.

Informationen darüber, wie Sie sich in der App registrieren und Ihren EWV AUTO STROM als Zahloption hinterlegen, finden Sie im „Leitfaden Laden mit EWV AUTO STROM“.

Wo es überall EWV-Ladepunkte gibt, finden Sie hier.


Sichern Sie sich Ihre Stromförderung 2023

  • EWV Stromkunde zum Zeitpunkt der Förderanfrage mit ausgeglichenem Kundenkonto
  • Zur Zeit nicht förderfähig sind die Produkte EWV FIX STROM
  • Verpflichtung für zwei weitere Jahre Energiekunde zu bleiben (unabhängig vom Produkt)
  • Gilt für Letztverbraucher/Privatkunden und Gewerbekunden im Versorgungsgebiet der EWV
    (nicht für vermietete oder leerstehende Objekte und Allgemeinstromkunden)
  • Inbetriebnahmedatum/Rechnungsdatum des jeweiligen Jahres
  • Rechnungen aus dem Vorjahr können bis 31. Januar des Folgejahres bei Förderanfragen berücksichtigt werden.
  • Das ausgefüllte Online-Formular für Ihre Förderanfrage oder das Formular EWV Förderprogramm ausgefüllt per Mail an foerderprogramm@ewv.de senden.
  • Eine Kopie der Rechnung/ein Nachweis/das Energielabel A bis C
  • Für die Förderung eines reinen E-Fahrzeuges eine Kopie des gültigen Fahrzeugscheins (Kfz)
  • Für das Laden von E-Fahrzeugen zu Hause eine Kopie des gültigen Fahrzeugscheins (Kfz) und eine Kopie der Kfz-Haftpflichtrechnung

Wissenswertes

Nutzen Sie unser Online-Formular zur Beantragung Ihrer Förderung bei der EWV. Hier finden das Online-Formular.

Wissenswertes

Ökostrom wird aus erneuerbaren Energien wie z. B Wind-, Solar oder Wasserkraft gewonnen. Zumeist stammt der Ökostrom aus Wasserkraft, eine der saubersten Energieformen, die es gibt. Hierbei wird die natürliche Fließgeschwindigkeit eines Flusses genutzt. Die Anlagen entsprechen gesetzlichen Umweltstandards und wurden mit größter Rücksicht auf die Umwelt und Umgebung errichtet.

Unser Ökostrom wird durch Wind-, Solar oder Wasserkraft erzeugt. Dabei stammt der Ökostrom der EWV aus europäischen Erzeugungsanlagen, welche alle gesetzlich vorgesehenen Umweltstandards erfüllen und durch den TÜV Nord zertifiziert sind.

Das Plus ist ein Zusatznutzen – d. h dieser Strom wird zu 33% aus Anlagen, die jünger als 6 Jahre sind oder eine Modernisierung erfahren haben, bezogen (sog. Junganlagenförderung).

Hierfür gibt es das Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes. In diesem wird vermerkt, wie und wo der Ökostrom der EWV erzeugt wurde. Unsere Ökostrom Zertifikate belegen, dass die EWV entsprechend den gesetzlichen Vorgaben die korrekte Menge von Herkunftsnachweisen beschafft hat. Wir haben somit für jene Mengen an Ökostrom, die wir an unsere Kunden geliefert haben, auch klimaneutralen Ökostrom beschafft. Damit ist die Lieferkette von der Ökostromerzeugung bis zum Verbraucher nachweisbar.

Wissenswertes

In Zusammenarbeit mit der Nachhaltigkeitsagentur KlimaInvest Green Concepts aus Hamburg lassen wir die CO2-Emissionen, die durch Heizungsanlagen und Produktionsprozesse bei der Erdgasgewinnung entstehen, berechnen. Durch die Investition in zertifizierte Klimaschutzprojekte werden diese CO2-Emissionen klimawirksam ausgeglichen. Damit ist das Ökogas zu 100% klimaneutral. Es wird also sichergestellt, dass die CO2-Menge, die durch ihren Verbrauch entsteht, klimawirksam ausgeglichen wird.

Viele Projekte befinden sich in Entwicklungs- und Schwellenländer, wofür es zwei Gründe gibt: Erstens ist die Durchführung von Klimaschutzprojekten in diesen Ländern mit erheblich geringeren Kosten verbunden, als in Industrieländern. Zweitens sind die Ergebnisse dort besser und man kann mit wenig Geld viel bewegen. So wird die Lebenssituation der Menschen dort verbessert, die Infrastruktur gestärkt, eine nachhaltige Entwicklung gefördert und die Umwelt geschützt.

Die Klimaschutzprojekte sind geprüft, zertifiziert und folgen den Anforderungen der Vereinten Nationen. Die Nachhaltigkeitsagentur KlimaInvest Green Concepts prüft und bescheinigt zusammen mit unabhängigen Prüforganisatoren, die Nachhaltigkeit und den ökologischen Nutzen der Projekte. Der weltweit anspruchsvolle Standard ist der Verified Carbon Standard.

Wissenswertes

In Zusammenarbeit mit der Nachhaltigkeitsagentur KlimaInvest Green Concepts lassen wir die CO2 Emissionen berechnen, die durch Heizungsanlagen und Produktionsprozesse bei unseren Kunden bei der Erdgasverbrennung entstehen. Diese Mengen an Emissionen werden dann durch Investitionen in zertifizierte und emissionsneutralisierende Klimaschutzprojekte ausgeglichen. Damit wird das Ökogas der EWV zu 100% klimaneutral.

 

Viele Klimaschutzprojekte befinden sich in Entwicklungs- und Schwellenländern. Dort lassen sich Klimaschutzprojekte zu geringeren Kosten durchführen, als in Industrieländern. Man kann mit weniger Geld mehr bewegen. So verbessert die EWV durch die Investitionen in Klimaschutzprojekte die Lebensbedingungen der Menschen vor Ort, stärkt die nachhaltige Entwicklung der Infrastruktur und leistet damit einen Beitrag zum Umweltschutz.

Die Klimaschutzprojekte in welche die EWV investiert sind geprüft, zertifiziert und folgen den Anforderungen der Vereinten Nationen. Unser Partner, die Nachhaltigkeitsagentur KlimaInvest Green Concepts, prüft und bescheinigt zusammen mit unabhängigen Prüforganisatoren, die Nachhaltigkeit und den ökologischen Nutzen der Projekte. Diese entsprechen dem weltweiten und anspruchsvollen Verified Carbon Standard.

Weitere Informationen zu EWV ZUHAUSE PLUSIhre Sicherheits- und Serviceleistungen

Bis zu 500 Euro je Schadenfall

Sicherheit schafft Geborgenheit - Mit EWV ZUHAUSE PLUS schützen Sie sich, Ihre Familie und Ihr Zuhause. Wenn Sie Ihre eigenen vier Wände aufgrund von Einbruch, Feuer- oder Wasserschäden verlassen müssen, kümmern wir uns:

  • um eine Unterbringung in einem Hotel für 2 Nächte
  • um die Betreuung Ihrer Kinder unter 16 Jahren für 48 Stunden
  • um die Betreuung Ihrer Haustiere
  • um die vorübergehende Sicherung und Bewachung Ihres Hauses

Inklusive 15 Euro Finderlohn

Mit Ihrem persönlich codierten Schlüsselanhänger und Einkaufschip findet Ihr Schlüssel ganz sicher den Weg zurück zu Ihnen.

Bis zu 500 Euro je Schadenfall

Ein Virus hat sich an Ihrem Rechner zu schaffen gemacht oder die Hardware ist defekt? Keine Sorge, wir retten Ihre persönlichen Daten und Bilder auf der Festplatte.

Erstattung bis maximal 2.000 Euro

Wer kennt das nicht: Kaum ist die Herstellergarantie abgelaufen, geht das Gerät kaputt. Sie können jetzt vorbeugen! Mit unserer Garantieverlängerung sind Ihre Geräte für weitere 24 Monate nach Ablauf der Herstellergarantie geschützt. Die Reparaturkosten werden ersetzt bzw. die Kosten der Neuanschaffung übernommen.

Registrieren Sie hier  bis zu 3 Geräte direkt nach dem Kauf und lehnen Sie sich entspannt zurück.

Davon ausgenommen sind Handys & Smartphones.

Erstattung bis maximal 300 Euro pro Reparatur/Jahr

Ihre Kaffeemaschine ist kaputt oder die Waschmaschine streikt? Aber eine Neuanschaffung kommt nicht in Frage? Mit EWV ZUHAUSE PLUS übernehmen wir 25% der Nettoreparaturkosten für Sie. Melden Sie die Reparatur vorher bei unserer Notfall-Hotline an und reichen Sie im Anschluss gern die Rechnung ein. Fertig!

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Bis zu 500 Euro je Schadenfall

Egal, ob Sie Ihren Schlüssel drinnen vergessen haben oder er beim Öffnen abgebrochen ist – Sie erhalten schnell und unkompliziert Hilfe von einem professionellen Schlüsseldienst.

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Das Wasser läuft und läuft und läuft…? Oder es fließt einfach nicht mehr ab? Ob Rohrreinigungen, Wasserstopp oder Beseitigung von Verstopfungen – wir schaffen Abhilfe!

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Im Winter ein Albtraum: Die Heizung fällt aus. In der Wohnung ist es eisig und warmes Wasser fließt auch nicht mehr. Rettung naht und im Nu ist Ihr Zuhause wieder warm und gemütlich.

Bis zu 500 Euro je Schadenfall

Der Strom im Haus ist ausgefallen – Herd, Lampen und Fernseher treten in den Streik. Aber nicht allzu lang! Sie können auf professionelle Soforthilfe zählen.

Bis zu 500 Euro je Schadenfall

Sie haben ein Wespennest im Haus oder ungebetene Schädlinge, die sich bei Ihnen einquartiert haben? Kein Grund zur Sorge. Wir kümmern uns umgehend um die ungebetenen Gäste.

Bis zu 500 Euro je Schadenfall

Ein Sturm zieht Ihr Dach in Mitleidenschaft und es ist undicht? Mit EWV ZUHAUSE PLUS stehen Sie garantiert nicht im Regen: Schnellstmöglich kümmert sich ein Dachdeckerbetrieb um die provisorische Sicherung Ihres Daches.

Nutzen Sie jetzt den EWV Kundenservice

Sie möchten online Ihren Zählerstand mitteilen, Ihren Abschlag anpassen, Ihre persönlichen Daten ändern oder Ihre Rechnung einsehen? Diese und alle anderen Angelegenheiten rund um Ihren Energievertrag können Sie bequem und einfach in unserem EWV Kundenportal erledigen. Hier geht's zum Kundenportal.

Sie haben Fragen und möchten uns online kontaktieren? Dann nutzen Sie einfach unseren WhatsApp-Service, unseren Service-Chat oder besuchen Sie unser virtuelles Kundenzentrum.
Alle Dinge rund um Ihren Vertrag können Sie im EWV Kundenportal erledigen.

Mit unserem EWV Umzugsservice sorgen wir dafür, dass Ihre Strom- und Gasverträge gleich mit Ihnen umziehen. Das geht ganz einfach online oder auch telefonisch. Egal, ob Sie noch umziehen, schon umgezogen sind oder einen zusätzlichen Vertrag brauchen – wir helfen Ihnen weiter. Hier Umzug online anmelden.

Sie möchten wissen welche Optionen es gibt, um Forderungsrückstände zu vermeiden. Hier erhalten Sie Antworten und Lösungen zu den verschiedenen Bezahloptionen.

Sie planen gerade einen Neubau, Umbau oder sanieren Ihr Gebäude? Dann benötigen Sie für die Belieferung mit Strom, Gas oder Trinkwasser einen Netzanschluss. Wir beraten Sie gerne und stellen einen Kontakt zum örtlich zuständigen Netzbetreiber her. Nutzen Sie jetzt die EWV Netzanschluss-Beratung.

Hier freuen wir uns über Ihre Meinung – positive wie negative. Geben Sie hier Ihr Feedback online ab.

Fördervoraussetzungen

  • EWV Stromkunde zum Zeitpunkt der Förderanfrage mit ausgeglichenem Kundenkonto
  • Zur Zeit nicht förderfähig sind die Produkte EWV FIX STROM
  • Verpflichtung für zwei weitere Jahre Energiekunde zu bleiben (unabhängig vom Produkt)
  • Gilt für Letztverbraucher/Privatkunden und Gewerbekunden im Versorgungsgebiet der EWV
    (nicht für vermietete oder leerstehende Objekte und Allgemeinstromkunden)
  • Inbetriebnahmedatum/Rechnungsdatum des jeweiligen Jahres
  • Rechnungen aus dem Vorjahr können bis 31. Januar des Folgejahres bei Förderanfragen berücksichtigt werden.
  • EWV Gaskunde zum Zeitpunkt der Förderanfrage mit ausgeglichenem Kundenkonto
  • Zur Zeit nicht förderfähig ist das Produkt EWV FIX GAS
  • Verpflichtung für zwei weitere Jahre Energiekunde zu bleiben (unabhängig vom Produkt)
  • Gilt für Letztverbraucher/Privatkunden und Gewerbekunden im Versorgungsgebiet der EWV
    (nicht für vermietete oder leerstehende Objekte und Allgemeinstromkunden)
  • Inbetriebnahmedatum/Rechnungsdatum des jeweiligen Jahres
  • Rechnungen aus dem Vorjahr können bis 31. Januar des Folgejahres bei Förderanfragen berücksichtigt werden.
  • EWV Stromkunde zum Zeitpunkt der Förderanfrage mit ausgeglichenem Kundenkonto
  • Zur Zeit nicht förderfähig sind die Produkte EWV FIX STROM
  • Verpflichtung für zwei weitere Jahre Energiekunde zu bleiben (unabhängig vom Produkt)
  • Gilt für Letztverbraucher/Privatkunden und Gewerbekunden im Versorgungsgebiet der EWV
    (nicht für vermietete oder leerstehende Objekte und Allgemeinstromkunden)
  • Inbetriebnahmedatum/Rechnungsdatum des jeweiligen Jahres
  • Rechnungen aus dem Vorjahr können bis 31. Januar des Folgejahres bei Förderanfragen berücksichtigt werden.

Sichern Sie sich Ihre Förderung für E-Mobilität

  • EWV Stromkunde zum Zeitpunkt der Förderanfrage mit ausgeglichenem Kundenkonto
  • Zur Zeit nicht förderfähig sind die Produkte EWV FIX STROM
  • Verpflichtung für zwei weitere Jahre Energiekunde zu bleiben (unabhängig vom Produkt)
  • Gilt für Letztverbraucher/Privatkunden und Gewerbekunden im Versorgungsgebiet der EWV
    (nicht für vermietete oder leerstehende Objekte und Allgemeinstromkunden)
  • Inbetriebnahmedatum/Rechnungsdatum des jeweiligen Jahres
  • Rechnungen aus dem Vorjahr können bis 31. Januar des Folgejahres bei Förderanfragen berücksichtigt werden.
  • Das ausgefüllte Online-Formular für Ihre Förderanfrage oder das Formular EWV Förderprogramm ausgefüllt per Mail an foerderprogramm@ewv.de senden
  • Eine Kopie der Rechnung/ein Nachweis/das Energielabel A bis C
  • Für die Förderung eines reinen E-Fahrzeuges eine Kopie des gültigen Fahrzeugscheins (Kfz)
  • Für das Laden von E-Fahrzeugen zu Hause eine Kopie des gültigen Fahrzeugscheins (Kfz) und eine Kopie der Kfz-Haftpflichtrechnung

Fördervoraussetzungen

  • EWV Stromkunde zum Zeitpunkt der Förderanfrage mit ausgeglichenem Kundenkonto
  • Zur Zeit nicht förderfähig sind die Produkte EWV FIX STROM
  • Verpflichtung für zwei weitere Jahre Energiekunde zu bleiben (unabhängig vom Produkt)
  • Gilt für Letztverbraucher/Privatkunden und Gewerbekunden im Versorgungsgebiet der EWV
    (nicht für vermietete oder leerstehende Objekte und Allgemeinstromkunden)
  • Inbetriebnahmedatum/Rechnungsdatum des jeweiligen Jahres
  • Rechnungen aus dem Vorjahr können bis 31. Januar des Folgejahres bei Förderanfragen berücksichtigt werden.
  • EWV Gaskunde zum Zeitpunkt der Förderanfrage mit ausgeglichenem Kundenkonto
  • Zur Zeit nicht förderfähig ist das Produkt EWV FIX GAS
  • Verpflichtung für zwei weitere Jahre Energiekunde zu bleiben (unabhängig vom Produkt)
  • Gilt für Letztverbraucher/Privatkunden und Gewerbekunden im Versorgungsgebiet der EWV
    (nicht für vermietete oder leerstehende Objekte und Allgemeinstromkunden)
  • Inbetriebnahmedatum/Rechnungsdatum des jeweiligen Jahres
  • Rechnungen aus dem Vorjahr können bis 31. Januar des Folgejahres bei Förderanfragen berücksichtigt werden.
  • EWV Stromkunde zum Zeitpunkt der Förderanfrage mit ausgeglichenem Kundenkonto
  • Zur Zeit nicht förderfähig sind die Produkte EWV FIX STROM
  • Verpflichtung für zwei weitere Jahre Energiekunde zu bleiben (unabhängig vom Produkt)
  • Gilt für Letztverbraucher/Privatkunden und Gewerbekunden im Versorgungsgebiet der EWV
    (nicht für vermietete oder leerstehende Objekte und Allgemeinstromkunden)
  • Inbetriebnahmedatum/Rechnungsdatum des jeweiligen Jahres
  • Rechnungen aus dem Vorjahr können bis 31. Januar des Folgejahres bei Förderanfragen berücksichtigt werden.
  • Das ausgefüllte Online-Formular für Ihre Förderanfrage oder das Formular EWV Förderprogramm ausgefüllt per Mail an foerderprogramm@ewv.de senden.
  • Eine Kopie der Rechnung/ein Nachweis/das Energielabel A bis C
  • **Für die Förderung eines reinen E-Fahrzeuges eine Kopie des gültigen Fahrzeugscheins (Kfz)
  • ***Für das Laden von E-Fahrzeugen zu Hause eine Kopie des gültigen Fahrzeugscheins (Kfz) und eine Kopie der Kfz-Haftpflichtrechnung