Hier gibt es Antworten auf Ihre Fragen
Sie haben Fragen zur aktuellen Lage auf dem Energiemarkt? Hier finden Sie Antworten.
Informieren Sie sich zur aktuellen Preisentwicklung, der Versorgungssituation und zum Notfallplan Gas. Lesen Sie, wie Sie von den Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen profitieren. Außerdem gibt es Tipps, was Sie konkret für Ihren Geldbeutel und die Umwelt tun können.
Sollten Sie eine Frage zur allgemeinen Lage haben, die hier noch nicht beantwortet ist: Dann schreiben Sie uns eine kurze Mail an presse@ewv.de. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Hier haben wir viele Tipps für Sie zusammengestellt, mit denen Sie Ihren Energieverbrauch – und damit Ihre Energiekosten – senken können.

Entlastungsmaßnahmen
Die Gesetze zur Gas-, Wärme- und Strompreisbremse sind am 16. Dezember 2022 vom Bundesrat beschlossen worden. Für Privatkunden sowie kleinere und mittlere Unternehmen werden sie zum 1. März 2023 eingeführt und sollen dann rückwirkend zum 1. Januar 2023 entlasten. Das bedeutet: Im März 2023 erhalten die entsprechenden Kundengruppen einmalig eine individuelle Entlastung rückwirkend für die Monate Januar und Februar sowie eine fortlaufende Entlastung ab März. Die Entlastungen werden hierbei aus Mitteln des Bundes finanziert.
Wie schon bei der Soforthilfe Dezember, setzen wir selbstverständlich auch die Vorgaben zur Gas- und Strompreisbremse möglichst einfach und unbürokratisch in Ihrem Sinne um. Unsere Teams bereiten sich seit vielen Wochen intensiv auf die notwendigen Schritte vor und setzen die entsprechenden Prozesse auf. Wir stellen Ihnen selbstverständlich schnellstmöglich und rechtzeitig vor März 2023 alle Informationen zur konkreten Umsetzung bei uns zur Verfügung. Sie müssen weiter nichts tun.
Kurz zusammengefasst funktioniert die Gaspreisbremse wie folgt: Für 80% des monatlichen Verbrauchs übernimmt der Staat den Teil des Arbeitspreises, der bei Privatkunden und kleineren Gewerbekunden über 12 ct/kWh liegt. Für den anderen Anteil bezahlen Sie den mit uns vertraglich vereinbarten Arbeitspreis. Der Staat gleicht dabei die Differenz zwischen den 12 ct/kWh und dem Arbeitspreis der Energieversorger aus.
Außerdem wird bei der Gaspreisbremse zwischen Privathaushalten und kleineren Gewerbekunden (SLP-Kunden) und mittleren sowie großen Unternehmen und Einrichtungen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) unterschieden.
Kurz zusammengefasst funktioniert die Wärmepreisbremse wie folgt: Für 80% des monatlichen Verbrauchs übernimmt der Staat den Teil des Arbeitspreises, der bei Privatkunden und kleineren Gewerbekunden über 9,5 ct/kWh liegt. Für den anderen Anteil bezahlen Sie den mit uns vertraglich vereinbarten Arbeitspreis. Der Staat gleicht dabei die Differenz zwischen den 9,5 ct/kWh und dem Arbeitspreis der Energieversorger aus.
Außerdem wird bei der Wärmepreisbremse zwischen Privathaushalten und kleineren Gewerbekunden (SLP-Kunden) und mittleren sowie großen Unternehmen und Einrichtungen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) unterschieden.
Kurz zusammengefasst funktioniert die Strompreisbremse wie folgt: Für 80% des monatlichen Verbrauchs übernimmt der Staat den Teil des Arbeitspreises, der bei Privatkunden und kleineren Gewerbekunden mit jährlichem Verbrauch unter 30.000 kWh über 40 ct/kWh liegt. Für den anderen Anteil bezahlen Sie den mit uns vertraglich vereinbarten Arbeitspreis. Der Staat gleicht dabei die Differenz zwischen den 40 ct/kWh und dem Arbeitspreis der Energieversorger aus.
Außerdem wird bei der Strompreisbremse zwischen Verbrauchern, die weniger als 30.000 kWh verbrauchen, und Verbrauchern, die mehr als 30.000 kWh verbrauchen, unterschieden.
Die Bundesregierung hat drei Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Allein diese drei Pakete umfassen rund 95 Milliarden Euro.
Hinzu kommt der Abwehrschirm, den die Bundesregierung am 29. September vorgestellt hat. Mit ihm werden die steigenden Energiekosten abgefedert. Hierfür stellt die Regierung bis zu 200 Milliarden Euro bereit.
Beispiele, die bereits aus den ersten beiden Entlastungspaketen umgesetzt wurden:
- Wegfall der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022. Die Ersparnis durch die Absenkung der EEG-Umlage berücksichtigen wir automatisch in Ihrer Stromrechnung.
- ein einmaliger Heizkostenzuschuss für Beziehende von Wohngeld sowie
- eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen.
Aus dem Abwehrschirm haben sich unter anderem folgende Maßnahmen ergeben:
- Einführung einer Strompreisbremse
- Einführung einer Gas- und Wärmepreisbremse
- Soforthilfe Dezember als Überbrückungshilfe bis zur Einführung der Energiepreisbremsen
- Reduzierung der Mehrwertsteuer auf 7 Prozent für Gas und Wärme

Preisentwicklung
Die Preise für Energie steigen. Hier erfahren Sie, warum das so ist und was das für Ihre Energiekosten bedeutet.
Für die aktuelle Entwicklung der Energiepreise sind eine Reihe von Faktoren verantwortlich. Im vergangenen Jahr (2021) stieg die Nachfrage nach Energie durch die Industrie, die sich von der Corona-Krise erholte. Hinzu kommt die zurückgehende Erdgasproduktion in Europa und die kühle Witterung im Jahr 2021.
Nicht zuletzt aber hat der Ukraine-Krieg dazu geführt, dass die Preise für Erdgas weiter steigen. Die Preissteigerungen wirken sich auch auf den Strompreis aus (siehe Frage: Was hat Erdgas mit meinem Strompreis zu tun?). So sind für die derzeitigen Preisanstiege beim Strom vor allem die steigenden Gaspreise verantwortlich.
Erdgas wird nicht nur zum Heizen und für Warmwasser eingesetzt, sondern dient auch als Brennstoff bei der Stromerzeugung. Der Brennstoff Erdgas ist im Vergleich zu anderen konventionellen Energieträgern wie Kohle oder Öl klimaschonender. Deshalb ist Erdgas eine wichtige sogenannte Brückentechnologie in der Stromproduktion, bis genug Strom aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt werden kann.
Der Strompreis setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen.
- Steuern, Umlagen & Abgaben: Als erstes sind hier Steuern, staatliche Umlagen und Abgaben zu nennen, die derzeit 15 % unseres Strompreises ausmachen. Auf die Entwicklung der gesetzlich vorgegebenen Preisbestandteile haben wir keinen Einfluss.
- Netzentgelte/Messung: Der zweite Bestandteil ist der Anteil für die Netzentgelte, also für das Betreiben der Stromnetze (instandhalten, erneuern, erweitern) und für die Messung. Die Netzentgelte werden nicht von uns, sondern vom örtlichen Netzbetreiber festgelegt. Sie machen 27 % des Strompreises aus.
- Beschaffung, Vertrieb & Service: Rund 58 % des Strompreises entfallen schließlich auf den Stromeinkauf, den Vertrieb und den Kundenservice.
Hier muss man etwas tiefer in die Beschaffungsstrategien bei Energieversorgern eintauchen. Während Discounter eher kurzfristig am volatilen Spotmarkt einkaufen, setzen wir auf eine langfristige Strategie über den Terminmarkt.
Der Terminmarkt ist der Handelsplatz für die langfristige Beschaffung. Hier kaufen wir den Großteil unserer Energie für Sie ein. Damit starten wir schon bis zu drei Jahre im Voraus und kaufen jeden Monat regelmäßig Energie dazu. Der Spotmarkt dient der kurzfristigen Beschaffung. Hier kaufen wir noch offene, kleinere Mengen ein und falls ungeplant viele neue Kunden hinzukommen oder höhere Verbrauchsmengen anfallen.
Wir wählen bewusst diese risikoarme Einkaufsstrategie. Natürlich könnte man auch am Spotmarkt „zocken“. Aber für uns zählen Strom und Gas zur Daseins-Vorsorge und da sagen wir ganz klar: Das ist kein Bereich in dem man zockt.
Durch unsere langfristige Beschaffung erreichen Sie die Preissteigerungen, die bereits im Oktober 2021 begonnen haben, erst 2022. Ebenso verhält es sich um umgekehrten Fall: Wenn die Preise an der Börse sinken, wirkt sich dies zeitverzögert auf Ihren Preis aus. Wichtig zu wissen ist ebenfalls, dass die Preise an den Börsen aktuell stark schwanken und im Durchschnitt immer noch auf einem sehr hohen Niveau liegen.
Die aktuellen Konditionen für die Ersatz-/Grundversorgung Gas finden Sie hier.
Die aktuellen Konditionen für die Ersatz-/Grundversorgung Strom finden Sie hier.
Grundsätzlich gilt: Die Preise in der Ersatzversorgung können jeweils zum 1. und 15. eines Monats angepasst werden. Dadurch können wir schnell auf aktuelle Marktentwicklungen reagieren. Dabei ist uns wichtig, dass wir auch sinkende Marktpreise an Sie weitergeben. Denn wir wissen, wie stark die Energiepreise viele unserer Kunden belasten.
Bitte beachten Sie: zu den Preisanpassungen der Ersatzversorgung erhalten Sie keine gesonderten Schreiben von uns. Die aktuellen Preise finden Sie immer auf unserer Homepage. Hier ist es ratsam, sich immer regelmäßig zu informieren.
Die Preise in der Ersatzversorgung spiegeln die Beschaffungspreise am Energiemarkt wider. Hierzu passen wir die Preise regelmäßig an.
In der Ersatzversorgung werden Sie vorübergehend aufgefangen, wenn Sie von Ihrem Energieanbieter gekündigt wurden oder selbst gekündigt haben. Mit der Ersatzversorgung stellen wir sicher, dass Sie automatisch und ohne Unterbrechung weiter mit Strom bzw. Gas beliefert werden. Bedingt durch die aktuelle Marktsituation erleben wir zurzeit einen höheren Kundenzulauf als in unserer Beschaffung eingeplant. Dies übersteigt die Strom- bzw. Gasmenge, die wir für unsere Kunden am Markt eingekauft haben. Daher sind wir gezwungen, kurzfristig Strom bzw. Gas nachzukaufen. Und das ist gerade nur zu hohen Preisen möglich.
Heizen mit Gas war noch nie so teuer. Die hohen Preise stellen für unsere Kunden eine deutliche Belastung dar. Diese Belastung möchten wir nicht durch weitere Preisanpassungen verstärken müssen. Dies wäre allerdings ohne die Ersatzversorgung notwendig. Denn dann müssten wir die hohen Preise für die zusätzlich beschafften Mengen an all unsere Kunden weitergeben.
Für Haushaltskunden gilt: Wenn Sie im Grundversorgungsgebiet der EWV wohnen, übernehmen wir automatisch die Ersatzversorgung mit Strom oder Gas. Die Ersatzversorgung ist zeitlich auf drei Monate befristet. Während dieser Zeit können Sie innerhalb eines Tages kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Nach drei Monaten in der Ersatzversorgung übernehmen wir Sie automatisch in unsere Grundversorgung.
Sie müssen nichts tun. Strom bzw. Gas steht Ihnen während der gesamten Zeit zur Verfügung. Zusätzlich senden wir Ihnen ein Schreiben zu. Darin finden Sie alle für Sie wichtigen Informationen.
Die Ersatzversorgung ist auf drei Monate befristet. Für diesen Zeitraum zahlen Sie einen deutlich höheren Arbeitspreis als später in der Grundversorgung. Bitte planen Sie dies entsprechend ein, wenn Sie z.B. Ihre Abschläge festlegen. Gerne können Sie uns Ihre Zählerstände jeweils zu Beginn und zum Ende der Ersatzversorgung mitteilen. Nutzen Sie hierfür bitte unser Online-Kundenportal unter www.ewv.de/kundenportal
Für Haushaltskunden gilt: Wenn Sie im Grundversorgungsgebiet der EWV wohnen, übernehmen wir automatisch die Ersatzversorgung mit Strom oder Gas. Die Ersatzversorgung ist zeitlich auf drei Monate befristet. Während dieser Zeit können Sie innerhalb eines Tages kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Nach drei Monaten in der Ersatzversorgung übernehmen wir Sie automatisch in unsere Grundversorgung.
Sie müssen nichts tun. Strom bzw. Gas steht Ihnen während der gesamten Zeit zur Verfügung. Zusätzlich senden wir Ihnen ein Schreiben zu. Darin finden Sie alle Information für Ihre Unterlagen.
Die Ersatzversorgung ist auf drei Monate befristet. Für diesen Zeitraum zahlen Sie einen deutlich höheren Arbeitspreis als später in der Grundversorgung. Bitte planen Sie dies entsprechend ein, wenn Sie z.B. Ihre Abschläge festlegen. Gerne können Sie uns Ihre Zählerstände jeweils zu Beginn und zum Ende der Ersatzversorgung mitteilen. Nutzen Sie hierfür bitte unser Online-Kundenportal unter www.ewv.de/kundenportal
Leider haben wir im Moment keine weiteren Gas- oder Strom-Produkte im Angebot. Wir arbeiten aber hart daran, das bald wieder zu ändern.

Gasversorgung
Aktuell ist die Gasversorgung stabil und die Versorgungssicherheit gewährleistet. Dennoch ist es wichtig, unseren Gasverbrauch weiter zu senken. Nur so können wir eine Gasmangellage vermeiden. Die Gasspeicher sind gut gefüllt. Sollte es dennoch zu einem Engpass kommen, sind Haushalte aktuell besonders geschützt.
Aktuell ist die Gasversorgung stabil. Dennoch bleibt die Lage angespannt und auch eine Verschlechterung der Situation kann nicht ausgeschlossen werden.
Zwar sind die Gasspeicherstände mit 93 Prozent gut gefüllt (Stand: 07.10.2022). Sorge bereitet der Bundesnetzagentur allerdings der gestiegene Gasverbrauch von Haushalts- und Gewerbekunden. So ist der wöchentliche Verbrauch weiter angestiegen und liegt über dem durchschnittlichen Verbrauch der letzten vier Jahre.
Ja. Die Bundesnetzagentur betont ausdrücklich die Bedeutung eines sparsamen Gasverbrauchs. Denn nur so können wir Engpässe in der Gasversorgung vermeiden.
Zwei wichtige Hebel, um seinen Gasverbrauch zu senken, sind:
- Weniger, schneller und kürzer duschen.
- Raumtemperatur auf 19 Grad absenken.
Mit diesen Maßnahmen können Sie zudem steigenden Energiekosten entgegenwirken.
Diese und weitere Tipps zum Energiesparen finden Sie auch Webseite.
Aktuell ist die Gasversorgung stabil und die Lage ist weniger angespannt als zu Beginn des Winters. Deswegen ist eine Gasmangellage in diesem Winter unwahrscheinlich.
Dennoch ist Sparen weiterhin das Gebot der Stunde, um Engpässen im Winter 2023/24 vorzubeugen.

Notfallplan Gas
Der dreistufige Notfallplan Gas regelt die Versorgungslage in Notlagen. Aktuell gilt die zweite Warnstufe: die Alarmstufe. Sie wurde am 23. Juni 2022 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) ausgerufen. Hier erfahren Sie, wie sich die drei Warnstufen im Notfallplan Gas unterscheiden.
Der Notfallplan Gas regelt die Gasversorgung in Deutschland in einer Krisensituation.
Im Notfallplan Gas sind drei Eskalationsstufen festgelegt. Sie werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) ausgerufen:
1. Frühwarnstufe, 2. Alarmstufe, 3. Notfallstufe

In der Frühwarnstufe liegen konkrete und ernste Hinweise vor, dass sich die Gasversorgung erheblich verschlechtert. Das BMWK hat die Frühwarnstufe am 30. März 2022 ausgerufen.
Grundsätzlich gilt: Die Frühwarnstufe ist eine vorsorgliche Maßnahme. Sie bedeutet nicht, dass es einen akuten Versorgungsengpass gibt. Sie dient den Netzbetreibern und der Industrie dazu, gemeinsam konkrete Vorsorgemaßnahmen zu treffen.
Das BMWK hat die Alarmstufe am 23. Juni 2022 ausgerufen. Damit hat die Bundesregierung auf die stark gesunkenen russischen Gaslieferungen seit Mitte Juni 2022 reagiert. Der Gazprom-Konzern hatte die Lieferungen durch die wichtige Versorgungsleitung Nord Stream 1 stark reduziert.
Auch die Alarmstufe dient der Vorsorge. Die Versorgungssicherheit ist weiterhin gegeben. Für Sie ändert sich dadurch nichts.
Die Notfallstufe wurde noch nie ausgerufen.
In der Notfallstufe würde der Staat eingreifen, um die Gasversorgung sicherzustellen. Dies wäre dann der Fall, wenn die Gasversorgung nicht mehr ausreicht, um die Nachfrage zu decken – trotz aller zuvor umgesetzten Maßnahmen.
Die Bundesnetzagentur wird dann zum sogenannten Bundeslastverteiler. Sie würde dann die Gasverteilung mit dem jeweiligen Netzbetreiber vor Ort abstimmen.