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Die wichtigsten Infos zumWegfall der EEG-Umlage

Ab dem 1. Juli 2022 entfällt die EEG-Umlage. Wir haben die wichtigsten Information hier für Sie zusammengefasst.

Detail - EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH

Ab dem 1. Juli 2022 fällt die EEG-Umlage weg. Das bedeutet eine Entlastung bei den Strompreisen – und zwar für alle Verbraucher um 4,43 Cent brutto pro Kilowattstunde. Wir haben die wichtigsten Infos rund um die EEG-Umlage für Sie zusammengefasst.

Was ist die EEG-Umlage?  

Mit der EEG-Umlage wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert. Sie gibt es seit März 2000. Betreiber von Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien produzieren und den Strom ins Stromnetz einspeisen, bekommen eine festgelegte Vergütung. Diese ist staatlich reglementiert.

Die Umlage müssen alle Stromkunden als Teil ihres Stromtarifs bezahlen. Sie wird jährlich von den Übertragungsnetzbetreibern neu festgelegt. Für das Jahr 2022 beträgt die EEG-Umlage 4,43 Cent brutto pro Kilowattstunde.   

Wann und wieso fällt die EEG-Umlage weg?

Eigentlich sollte die EEG-Umlage erst zum 1. Januar 2023 abgeschafft werden. Die Bundesregierung möchte aber die Stromkunden schnell von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten. Darum entfällt die EEG-Umlage ein halbes Jahr früher als im Koalitionsvertrag geplant, also zum 1. Juli 2022.

Woher kommt jetzt das Geld für die erneuerbaren Energien?

Der Bund erstattet den Netzbetreibern künftig die Einnahmeausfälle aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ (EKF) und finanziert daraus die Förderung erneuerbarer Energien. Das heißt, das Geld kommt dann komplett aus dem Bundeshaushalt und nicht mehr von den Verbrauchern und Unternehmen.

Was bedeutet das für mich und meine Stromrechnung?

Den Wegfall der EEG-Umlage geben wir natürlich vollumfänglich an Sie weiter. Sie gilt für all unsere Kunden. Dazu sind wir zum einen gesetzlich verpflichtet. Zum anderen freuen wir uns tatsächlich sehr darüber, Sie so ein wenig entlasten zu können. Die Senkung wird bei der nächsten Jahresabrechnung automatisch berücksichtigt und verrechnet. Das gleiche Verfahren haben wir schon bei der vorübergehenden Senkung der Mehrwertsteuer im Jahr 2020 umgesetzt. Für einen Musterkunden mit einem Verbrauch von 3.500 kWh pro Jahr entspricht das einer Kostenentlastung von rund 80 € für die zweite Jahreshälfte.

Sollte ich jetzt meinen monatlichen Abschlag senken?

Auch wenn die Absenkung der EEG-Umlage eine Entlastung darstellt, empfehlen wir nicht, die Abschlagszahlungen zu reduzieren. In den letzten Monaten sind die Energiepreise stark gestiegen. Ein Ende der Steigerungen ist aktuell leider nicht erkennbar. Die Entlastung durch die Absenkung der EEG-Umlage allein kann diese Preissteigerungen nicht auffangen.