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bis zur 1. Auslosung

Unsere Nachbarschaft schafft NachbarKRAFT

Unser Herz schlägt für die Region – und für die Menschen, Vereine und Institutionen hier vor Ort. Wir möchten Teil der Nachbarschaft sein. Und gemeinsam mit euch die Gemeinschaft in der Region stärken. Denn Nachbarschaft schafft NachbarKRAFT

Das große Beet in eurer Straße soll bienenfreundlich werden? Ihr wünscht euch einen gemeinsamen Nutzgarten oder macht ein Benefiz-Fest in eurer Nachbarschaft? Euer Verein veranstaltet ein Schnupper-Event für euren Sport? Gerne könnt ihr diese und natürlich auch andere Ideen für Aktionen in eurem Verein, Freundeskreis oder eurer Institution einreichen.

Füllt einfach das Onlineformular bis zum 30.11.2023 aus und erzählt uns eure Idee. Wer schnell ist, steigert seine Chancen, denn wir verlosen das erste Mal schon am 4.10.2023. Wir unterstützen die Gewinnerideen mit einem Zuschuss von 500 bis 1.000 Euro. Um euren Ideen noch mehr Chancen zu geben, lest hier unsere Tipps.

Bisher
0123
eingereichte Ideen
  1. Kontaktdaten
  2. Idee einreichen
  3. Angaben prüfen
  4. Fertig
Kontaktdaten
Idee einreichen

Unsere Tipps für eure Ideen

Bis zum 30.11.2023 könnt ihr eure Ideen über unser Onlineformular absenden. Aus einem Fördertopf von 25.000€ werden wir Aktionen in Höhe von 500€ bis 1.000€ unterstützen.

Die Gewinner werden von uns an den drei folgenden Terminen ausgelost. 

  • Montag, 04.10.2023
  • Dienstag, 31.10.2023
  • Donnerstag, 30.11.2023

Bewerbungsschluss ist der 30.11.2023. Wer schnell ist und vor der ersten Auslosung seine Idee einreicht, erhöht seine Chancen, weil er dann an allen drei Auslosungen teilnimmt. Gewinnen kann man aber nur einmal. 

Wir haben einen Fördertopf von 25.000€ zur Verfügung und verlosen 500€ bis 1.000€ unter euren eingereichten Aktionen.  Wir unterstützen 30 bis 40 Aktionen, welche die Natur vor unserer Haustür schützen oder die Gemeinschaft fördern. Von gemeinsamen Nutzgärten oder Vereinsfeiern, Nachbarschaftsfesten bis hin zu Sonnensegeln in eurer Kita. Euren Ideen sind hierbei keine Grenzen gesetzt. Bewerbungsschluss ist der 30.11.2023.

Es können nur Aktionen eingereicht werden, die im Zeitraum vom 4. September bis 31. Dezember stattfinden oder zumindest beginnen. Wer gewinnt, muss einen Nachweis (z.B. ein Foto) für die Durchführung der Aktion bis zum 31.1.2024 schicken. Der gesendete Nachweis darf anschließend auf unserer Website (www.ewv.de), auf Social Media und in unserem Kundenmagazin zu Werbezwecken veröffentlicht werden.

Wir losen unter allen eingereichten Ideen die Gewinner aus. Die Gewinner werden von uns per Mail kontaktiert. Alle Details zur Umsetzung eurer Idee werden im Anschluss telefonisch abgesprochen. Außerdem halten wir euch auf dieser Seite immer auf dem Laufenden und veröffentlichen die Gewinner.

Es gibt drei Termine zur Gewinnerauslosung.

  • Mittwoch, 04.10.2023
  • Dienstag, 31.10.2023
  • Donnerstag, 30.11.2023

Mitmachen dürfen alle Nachbarn, die mindestens 18 Jahre alt sind und in unserem Versorgungsgebiet wohnen. 

Bitte füllt das Onlineformular komplett aus und beantwortet folgende Fragen:

  1. Was ist eure Idee?
  2. Wie profitiert die Region/Nachbarschaft/Verein/Institution davon?
  3. Warum solltet ihr gewinnen?

Teilnahmebedingungen Nachbarschaft schafft NachbarKRAFT

1. Veranstalterin des Gewinnspiels ist

EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH
Willy-Brandt-Platz 2
52222 Stolberg
Telefon: 02402 101-0
E-Mail: info(at)ewv.de

2. Das Gewinnspiel findet im Zeitraum vom 04.09.2023 bis 30.11.2023 statt.

3. Gewinn:

Wir haben einen Fördertopf von 25.000 Euro und verlosen 500 Euro bis 1000 Euro unter den eingereichten Aktionen. Es können Aktionen teilnehmen, die Natur vor unserer Haustür schützen oder die Gemeinschaft fördern. Wir unterstützen 30 bis 40 Aktionen, welche die Natur vor unserer Haustür schützen oder die Gemeinschaft fördern. Von gemeinsamen Nutzgärten oder Vereinsfeiern, Nachbarschaftsfesten bis hin zu Sonnensegeln in einer Kita. Den Ideen sind hierbei keine Grenzen gesetzt. Bewerbungsschluss ist der 30.11.2023.

4. Teilnahme

4.1) Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 18 Jahren

4.2) Um am Gewinnspiel teilzunehmen, muss das Formular auf der Seite www.ewv.de/nachbarschaft ausgefüllt werden. Auf diesem beschreibt der Teilnehmer die Idee für seine Aktion/sein Projekt und gibt seinen Vor-/Nachnamen, Wohnort, E-Mail-Adresse und Telefonnummer an. 

Es können nur Aktionen eingereicht werden, die im Zeitraum vom 4. September bis 31. Dezember stattfinden oder zumindest beginnen. Wer gewinnt, muss einen Nachweis (z.B. ein Foto) für die Durchführung der Aktion bis zum 31.01.2024 schicken. Der gesendete Nachweis darf anschließend auf unserer Website (www.ewv.de), auf Social Media und in unserem Kundenmagazin zu Werbezwecken veröffentlicht werden.

4.3) Die Teilnahme ist unentgeltlich und unabhängig vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen.

4.4) Ausgenommen von der Teilnahme am Gewinnspiel sind Mitarbeiter von der EWV, aller Tochtergesellschaften & Vertriebspartner sowie deren Angehörige/Familienmitglieder.

4.5) Durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmer des Gewinnspiels mit den Inhalten dieser Teilnahmebedingungen einverstanden.

4.6) Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen Personen von der Aktion auszuschließen.

5. Ermittlung des Gewinners/der Gewinner

Die Gewinnauslosung findet an drei Terminen statt:

  • Mittwoch, 04.10.2023
  • Dienstag, 31.10.2023
  • Donnerstag, 30.11.2023

Die unter 3. Gewinn bezifferten Gewinne werden unter den Teilnehmern jeweils verlost. Der Gewinner wird per Email oder Telefon benachrichtigt. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Der Gewinn ist nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

6. Haftung

6.1) Die EWV wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.

6.2) Die EWV haftet nicht für technische oder sonstige Probleme, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen und zu einer Unterbrechung des Tippspiels führen.

6.3) Die EWV haftet nur für Schäden, welche von der Veranstalterin oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten o. Ä., bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren.

7. Datenschutz

Zur Durchführung des Gewinnspiels verarbeiten wir personenbezogene Daten der Teilnehmenden. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel willigen die Teilnehmenden in die Erhebung, Speicherung und zweckgebundene Verwendung der Daten zur Durchführung des Gewinnspiels ein. Nähere Informationen zum Datenschutz unter www.ewv.de/datenschutz.

8. Sonstiges

8.1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen

8.2) Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland