EWV Mieterstrom

Photovoltaik für Mehrfamilienhäuser

Mit EWV MIETERSTROM erzeugen Sie Solarstrom direkt auf dem Dach Ihrer Immobilie und stellen ihn Ihren Mietern vor Ort zur Verfügung. Die EWV übernimmt Planung, Finanzierung, Betrieb und Abrechnung der Photovoltaikanlage. 

Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen die Voraussetzungen und Potenziale von Mieterstrom für Ihre Immobilie.

Ihre Vorteile

Icon Euro Zeichen mit grünem Farbverlauf
Keine Investitionskosten
Keine Anfangsinvestition, volle Finanzierung durch EWV
Gesetzliche Vorgaben
Erfüllung der gesetzlicher Vorgaben ohne Investitionsrisiko
Kein technisches Risiko
Betrieb, Wartung und Funktion der Anlage liegen bei EWV
Icon Glühbirne in grün
Wertsteigerung
Die Photovoltaikanlage steigert den Marktwert Ihre Immobilie
Icon Herz in grün mit Farbverlauf
Attraktivere Nebenkosten
Kostenersparnis durch wegfallende Netzentgelte & Stromsteuer
Alles aus einer Hand
Ein Ansprechpartner begleitet Sie über die gesamte Laufzeit

Individuelle Beratung zu EWV MIETERSTROM

Sie möchten prüfen, ob EWV MIETERSTROM für Ihre Immobilie oder Ihren Bestand geeignet ist? Gerne beraten wir Sie individuell und unverbindlich.

Ihre Ansprechpartner für EWV MIETERSTROM

Stefan Kunzendorf

Experte Verkauf Energiedienstleistungen

Sigrid Mostert

Projektmanagerin Photovoltaik

Wissenswertes zu EWV MIETERSTROM

Wenn die Photovoltaikanlage auf dem Dach zeitweise nicht genügend Strom erzeugt – zum Beispiel nachts oder bei geringer Sonneneinstrahlung –, werden die teilnehmenden Mieter automatisch und unterbrechungsfrei aus dem öffentlichen Stromnetz versorgt.

Der Wechsel zwischen Solarstrom vom Dach und zusätzlichem Netzstrom erfolgt vollständig im Hintergrund. Für die Mieter besteht keinerlei Versorgungsrisiko: Strom steht jederzeit in gewohnter Qualität und Menge zur Verfügung. Intelligente Zähler erfassen dabei exakt, welcher Anteil des Stroms aus der Photovoltaikanlage stammt und welcher aus dem Netz bezogen wird. Die Abrechnung erfolgt transparent über unterschiedliche Arbeitspreise für Solar‑ und Reststrom.

Nein. Die Teilnahme am Mieterstrom ist für die Mieter grundsätzlich freiwillig. Jeder Haushalt entscheidet individuell, ob er den Mieterstromtarif nutzen möchte oder seinen bisherigen Stromanbieter behält.

Für die wirtschaftliche Umsetzung des Projekts ist jedoch eine Mindestbeteiligungsquote erforderlich. In der Praxis bedeutet das: In der Regel sollten mindestens 80 % der Wohneinheiten teilnehmen, damit das Mieterstrommodell wirtschaftlich betrieben werden kann. Nicht teilnehmende Mieter werden weiterhin ganz normal über ihren bisherigen oder einen anderen Stromanbieter aus dem öffentlichen Netz versorgt. Für Vermieter entstehen dadurch keine Nachteile.