Liebe Industrie- und Geschäftskunden,

das Bundeswirtschaftsministerium hat am 30. März 2022 vorsorglich die Frühwarnstufe ausgerufen. Sie ist die erste von drei Eskalationsstufen im Notfallplan Gas (1. Frühwarnstufe, 2. Alarmstufe, 3. Notfallstufe).

Bei der Frühwarnstufe handelt es sich um eine Vorsorgemaßnahme. Derzeit ist die Erdgasversorgung ohne Einschränkungen gesichert. Die Frühwarnstufe dient dazu, dass alle Unternehmen und Institutionen sich auf den Fall einer Lieferunterbrechung und dadurch verursachte mögliche Engpässe in der Erdgasversorgung vorbereiten können.

Erst in der höchsten Eskalationsstufe – der Notfallstufe – greift der Staat in den Gasmarkt ein. Wie alle Stufen im Notfallplan Gas wird sie durch das Bundeswirtschaftsministerium eingeleitet. Ab diesem Zeitpunkt obliegt der Bundesnetzagentur in der Rolle als „Bundeslastverteiler“ die Verteilung von Gas in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern.

Sollte es tatsächlich zu einem Versorgungsengpass kommen, sind die Netzbetreiber dazu verpflichtet, die Vorgaben der Bundesnetzagentur umzusetzen. Dazu gehört auch, dass besonders geschützte Kundengruppen gemäß §53a EnwG vorrangig versorgt werden. Zu diesen besonders geschützten Kundengruppen gehören bspw. Haushalte oder soziale Einrichtungen.

Größere Industriekunden mit registrierter Leistungsmessung gehören oft nicht zu den geschützten Gruppen. Sollte es tatsächlich zu einem Engpass in der Erdgasversorgung kommen, könnten Sie von Ihrem Netzbetreiber aufgefordert werden, Ihren Erdgasverbrauch in einem bestimmten Zeitfenster zu reduzieren. Dies wäre allerdings erst der Fall, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind.  

Als Ihr Energielieferant EWV können wir keinerlei Aussagen zum Vorgehen bzw. zu potenziellen Kriterien (z.B. Reihenfolge, geschützter Status) bei einer möglichen Gasmangellage treffen.

Hierfür ist es wichtig, dass Sie mit Ihrem Netzbetreiber im Kontakt stehen. Denn er ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zur Versorgungssicherheit.

Stellen Sie daher bitte sicher, dass Ihrem Netzbetreiber aktuelle und vollständige Kontaktdaten Ihrer Hauptansprechpartner vorliegen. So helfen Sie mit, dass Ihr Netzbetreiber Sie frühzeitig erreichen kann, um Sie über etwaige Lastabschaltungen zu informieren.

In weiten Teilen des EWV-Versorgungsgebietes ist die Regionetz der zuständige Netzbetreiber. Um Ihre Fragen zu den Auswirkungen des Notfallplans für Ihr Unternehmen zu beantworten, hat die Regionetz eine eigene Hotline eingerichtet.

Diese erreichen Sie montags bis freitags, von 9 bis 16 Uhr, unter 0241 / 41 368-6790. Natürlich können Sie Ihre Fragen auch per E-Mail an die Regionetz schicken. Auch hierfür wurde eine eigene Mailadresse eingerichtet: GasSchutzVO@regionetz.de.

Als Partner für Ihre Energiebelieferung stehen Ihnen unsere persönlichen Ansprechpartner auch in diesen außergewöhnlichen Zeiten weiter zur Seite.

Freundliche Grüße

Ihr Vertrieb-Geschäftskunden