Barrierefreiheitsinformation

(Informationen gemäß Anlage 3 zu den §§ 14 und 28 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) der EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH (nachfolgend EWV genannt) als Energieversorger

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung und ihrer Durchführung

1. Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung 

Die Dienstleistung Energielieferung bedeutet, dass EWV Strom und Gas (Oberbegriff Energie) an private Haushalte/Verbraucher und Unternehmen, also ihren Kunden liefert. Dies ermöglicht es den Kunden, Häuser zu beleuchten, Geräte zu betreiben, zu heizen und vieles mehr. Die EWV sorgt dafür, dass die Energie zuverlässig und sicher geliefert wird, damit sie immer zur Verfügung steht, wenn sie gebraucht wird. Die EWV bietet verschiedene Tarife und Services an, um den Bedürfnissen der Kunden gerecht zu werden und kümmert sich vor allem auch um die Abrechnung der Energielieferung. 

Durchführung der Dienstleistung 

Vertragsabschluss: Der Vertrag über eine Energielieferung kommt zustande, indem ein Auftrag zu einer Energielieferung erteilt wird und die EWV als Energieversorger die Energielieferung bestätigt. Aufträge für eine Energielieferung können online auf der Webseite oder im Kundenportal erteilt werden. Der Vertrag legt den Preis für die gelieferte Energie fest. 

Die Preise können sich je nach Energieliefertarif unterscheiden. Die online angezeigten Tarife informieren in zusammengefasster und auf verständliche Weise über die Preise, Laufzeiten, Kündigungsfristen und sonstige Tarifbesonderheiten (z.B. eine Preisgarantie oder Zusatzleistungen). Auch die voraussichtlichen monatlichen und jährlichen Kosten im jeweiligen Tarif werden angezeigt. Die Kunden können den für sie geeigneten Tarif auswählen.  

Wenn ein Tarif ausgewählt wurde, sind im weiteren Verlauf der Online-Bestellstrecke notwendige Informationen, wie die persönlichen Daten (zum Beispiel Name, Adresse, Bankdaten je nach ausgewählter Bezahlmöglichkeit) und die Daten zur Lieferstelle in verschiedene Ausfüllfelder einzutragen oder anzukreuzen. Die Lieferstelle ist der Ort, der mit Energie beliefert werden soll. Sind alle Daten eingegeben, können diese noch einmal überprüft werden, ob sie richtig sind.  

Am Ende der Online-Bestellstrecke kann der Auftrag erteilt werden, dass die EWV als Energieversorger Energie an die angegebene Lieferstelle liefern soll. Die ebenfalls abgefragte Werbeeinwilligung ist freiwillig und muss nicht ausgefüllt werden. 

Außerdem erhalten die Kunden weitere Informationen für den Vertrag (zum Beispiel die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Informationen zum Vertragsabschluss, zur eventuellen Kündigung beim aktuellen Energielieferanten, Datenschutzinformationen), die allesamt heruntergeladen werden können. Die Zustimmung zum Auftrag und zu den Dokumenten wird durch Ausfüllen der Anhakfelder („Häkchen setzen“) erklärt.  

Der Auftrag für die Energielieferung wird aber erst verbindlich erteilt, wenn das Feld „kostenpflichtig bestellen“ angeklickt/bedient wird. Der Eingang des Auftrags (auch Bestellung genannt) bei der EWV wird dem Kunden per E-Mail bestätigt. Der Vertrag ist aber erst dann endgültig abgeschlossen, wenn die EWV eine Vertragsbestätigung sendet, in der das Lieferbeginndatum genannt wird.  

Kundenservice und Abrechnung: Kunden können ihren Zählerstand jederzeit über das Kundenportal ohne weitere Registrierung unter Angabe ihrer Kundennummer und Nachnamenangeben. Ebenfalls haben Kunden die Möglichkeit, sich für ein Kundenkonto bei der EWV im „Kundenportal“ zu registrieren. Mit dem Kundenkonto erhält der Kunde elektronischen Zugriff auf alle Vertragsunterlagen und kann zahlreiche Services (z.B. Abschlagsänderungen, Kundendatenänderungen oder Produktwechsel) direkt online nutzen. Hierzu ist die Angabe einer E-Mailadresse und die Vergabe eines Passworts erforderlich. Bei manchen Energieliefertarifen ist eine Registrierung verpflichtend, wenn es sich um einen Tarif handelt, der nur online abgewickelt wird.  

Die EWV steht für Kundenfragen immer zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden sich am Ende dieser Barrierefreiheitsinformation. 

Der gemessene oder geschätzte Energieverbrauch wird dem Kunden von der EWV regelmäßig in Rechnung gestellt. 

2. Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen 

Für die Umsetzung der Barrierefreiheit im Vertragsabschlussprozess wurden die Anforderungen aus der Europäischen Norm 501 346 zugrunde gelegt. 

Unsere Webseiten und mobilen Anwendungen, bei denen ein Vertrag zur Energielieferung geschlossen werden kann, wurden so angepasst, dass unsere Tarifangebote für Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Maßnahmen: 

  • Zugang und Sicherheit: Unsere Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen sind so gestaltet, dass sie für alle Nutzer wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind. Dies umfasst benutzerfreundliche Anmeldemethoden, und sichere Zahlungsprozesse. 

  • Visuelle Alternativen: Alle Inhalte sind ohne Farbunterscheidung zugänglich und es gibt Textalternativen für Nutzer mit eingeschränktem Sehvermögen. 

  • Auditive Alternativen: Unsere Funktionen erfordern kein Hörvermögen und bieten erweiterte Audiofähigkeiten für Nutzer mit Hörbeeinträchtigungen. 

  • Manuelle Interaktionsmöglichkeiten: Unsere digitalen Inhalte sind ohne feinmotorische Steuerung und ohne erhebliche Handmuskelkraft nutzbar. Insbesondere ist eine Steuerung über die Tastatur (Tabulatortaste) möglich. 

  • Schutz vor visuellen Reizen: Wir vermeiden visuelle Stimulationen, die fotosensitive Anfälle auslösen könnten. 

  • Unterstützung bei kognitiven Einschränkungen: Wir stellen sicher, dass Funktionen zur Unterstützung kognitiver Einschränkungen angeboten werden, um die Nutzung so einfach wie möglich zu gestalten. 

  • Transparente Beschriftungen: Ausfüllfelder sind transparent beschriftet, damit klar ist, welche Informationen verpflichtend einzutragen sind. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Felder, die nicht mit einem Sternchen versehen sind, sind freiwillige Angaben, die uns zwar bei der Kundenbetreuung weiterhelfen können, aber nicht für den Vertragsschluss erforderlich sind. 

  • Privatsphäre beim Einsatz von Barrierefreiheitsfunktionen: Alle eingesetzten Barrierefreiheitsfunktionen gewährleisten die Privatsphäre unserer Nutzer. 

Durch regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen stellen wir sicher, dass unsere digitalen Angebote den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und kontinuierlich verbessert werden, um eine hohe Zugänglichkeit und Sicherheit für alle Nutzer zu gewährleisten.

3. Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde 

Die neue zentrale Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen – kurz MLBF – wurde als Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Magdeburg gegründet. Sie wird ab dem 28. Juni 2025 ihre Arbeit aufnehmen und ist zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen gemäß BFSG. 

Ihre Anfragen bzw. Meldungen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:  

MLBF (in Errichtung) 
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt 
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg 
 

Telefon: 0391 567 4530 
E- Mail: MLBF(at)ms.sachsen- anhalt.de

4. Feedback zu Barrierefreiheitsbedürfnissen 

Über unser Kontaktformular Barrierefreiheit können Barrieren oder Schwierigkeiten bei der Nutzung unserer Webseite oder unserer Dienstleistung gemeldet werden.

5. Vertragspartner und Verantwortlicher für die Umsetzung der Barrierefreiheit; Verbraucherinformationen nach Artikel 246 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) 

Vertragspartner für die Energielieferung und verantwortlich für die Umsetzung der Barrierefreiheit ist die  

EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH
Willy-Brandt-Platz 2
52222 Stolberg

Telefon 0800 3981000
E-Mail: service@ewv.de