Pedelec (bis 25 km/h):
(engl. Pedel electric cycles)
Hier wird der Elektromotor nur dazugeschaltet, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Pedelecs gehören in die Kategorie der Fahrräder und dürfen deswegen ohne Führerschein gefahren werden.
Elektrobikes:
Sie sind mit einem Gasgriff (ähnlich einem Motorrad) ausgestattet. Der Motorbetrieb ist mit und ohne Treten möglich. Meist verfügen Elektrobikes über einen stärkeren Antrieb als Pedelecs und müssen vom TÜV abgenommen werden. Ferner besteht Versicherungs- und Führerscheinpflicht.
Elektroroller (bis 45 km/h):
Sparsamer, sauberer, leiser und einfacher ist das Fahren mit einem Elektroroller gegenüber einem Benzinroller. Man benötigt einen herkömmlichen PKW Führerschein oder einen Führerschein der Klasse M. Es genügt ein normales Versicherungskennzeichen. Der Elektroroller ist von der Steuer befreit!