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FAQ

Hier können Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen durchsuchen. Wenn Sie keine Lösung für Ihr Problem finden, kontaktieren Sie uns bitte.

Abschlag

Kann ich meinen Abschlag ändern lassen?

Ja, rufen Sie einfach die kostenlose regiohotline 0800 3981000 an oder gehen Sie über unseren "onlineservice" im Privatkundenbereich und füllen das ensprechende online-Formular aus.

Ist der erste Abschlag für das neue Abrechnungsjahr in der Gesamtforderung bzw. im Guthaben enthalten?

Ja, der Gesamtrechnungsbetrag beinhaltet den ersten Abschlag.

Anmeldung/Registrierung

Mein Stromverbrauch ist so hoch? Woran kann das liegen?

Ein hoher Stromverbrauch kann viele Ursachen haben. Unsere Energieberater helfen Ihnen gern dabei, Ihre Stromfresser zu überführen. Nach einer kurzen Analyse bieten wir unseren Kunden auch die Möglichkeit, ein Strom-Meßgerät auszuleihen. Hiermit erfahren Sie, welche Geräte wie viel Strom in Ihrem Haushalt verbrauchen. Unsere Energieberater erreichen Sie über die kostenlose regiohotline 0800 3981000.

Welche Tarife und Produkte gibt es bei der EWV?

Die EWV bietet für Strom und Erdgas verschiedene Tarifvarianten an. Bitte lassen Sie sich für Ihre Bedürfnisse individuell beraten. Rufen Sie einfach die kostenlose regiohotline 0800 3981000 an. Unsere Energieberater finden den richtigen Tarif für Sie!

Kann ich mich bei Umzug telefonisch anmelden oder geht es nur schriftlich oder persönlich?

Ja, eine telefonische Anmeldung reicht. Wir benötigen Ihre persönlichen Daten wie Name, Anschrift und Bankverbindung sowie die Zählernummer und den Zählerstand. Diese Angaben können Sie uns über die kostenlose regiohotline 0800 3981000 telefonisch mitteilen oder über das Internet, Bereich "Privatkunden" - "onlineservice". Anschließend senden wir Ihnen Ihre Vertragsunterlagen zu.

Allgemein

Was leistet eine Kilowattstunde Strom?

Wer Strom sparen will, muss wissen, wo er viel verbraucht. Daher hat der Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) jetzt eine Zusammenstellung veröffentlicht. Eine Kilowattstunde ist beispielsweise nötig, um einen Hefekuchen zu backen oder eine Maschine Wäsche zu waschen.

Die gleiche Energie braucht ein 300-Liter-Kühlschrank innerhalb von zwei Tagen. Das kostet im Durchschnitt etwa 15 Cent, meldet der VDEW weiter. Eine unterschiedliche Energieausbeute gibt es auch beim Licht: Eine Energiesparlampe mit einer Leistung von elf Watt verbraucht - bei gleicher Lichtmenge - in 90 Stunden ebenso viel wie eine Glühlampe von 60 Watt in 17 Stunden. Mit der gleichen Strommenge lässt sich auch fünf Stunden am Computer arbeiten.

Dafür reicht eine Kilowattstunde Strom laut VDEW noch: 15 Hemden bügeln, 70 Tassen Kaffee kochen, ein Mittagessen für vier Personen auf dem Elektroherd kochen und 40 Stunden lang mit dem CD-Player Musik hören (25 Watt).

Wie hoch ist der Gasdruck im Haus?

Der Gasdruck beträgt ca. 23 mbar +/- 10 % im Ausgang des Gasdruckregelgerätes.

Gibt es noch Bleileitungen in unserem Rohrnetz?

Nein. Es gibt nur noch Anschlüsse aus Kunststoff oder Altanschlüsse aus Stahl.

Wie hoch ist der Druck in der Wasserleitung?

In der Regel herrscht ein Fliessdruck zwischen 4 und 8 bar.

Installation

Kann man eine Brennwertfeuerstätte an einen normalen Kamin anschließen?

Nein, zu jeder Brennwertfeuerstätte gehört eine typgeprüfte Abgasanlage.

Darf der Gaszähler im Aufstellraum installiert werden?

Ja, wenn die Heizanlage nicht größer als 100 kW ist.

Darf die elektrische Hausinstallation über den Wasserhausanschluss geerdet werden?

NEIN! Fehler in der Hausinstallation könnten auf das Wassernetz übertragen werden. Unser Wasserrohrnetz besteht zum größten Teil aus nichtleitendem Kunststoff (PE bzw. PVC) und ist somit zur Erdung nicht geeignet.

Wer darf Installationen vornehmen?

Nur ein Vertragsinstallationsunternehmen. Die aktuelle Liste wird beim Versorgungsunternehmen geführt. Siehe "Privatkunden"-"regioservice"-"Marktpartner"

Hausanschluss

Wie teuer ist ein Wasserhausanschluss?

Der Wasserhausanschluss wird nach dem Aufwand und Länge berechnet. Die Preise werden individuell nach Aufwand berechnet.

Was muss ich unternehmen, um einen Hausanschluss zu erhalten?

Wir benötigen bei einem Hausanschluss für einen Neubau einen Lageplan im Maßstab 1:500 (oder 1:250) im Original sowie die notwendigen Adressangaben. Am besten geschieht dies mit unserem entsprechenden Vordruck. Rufen Sie einfach kurz unsere kostenlose regiohotline 0800 3981000 an. Unsere Energieberater helfen Ihnen gern weiter!

Kann ich den Hausanschluss in Raten bezahlen?

Im Prinzip ja. Wenden Sie sich dazu an Ihren Ansprechpartner für den Hausanschluss, der Ihnen die Möglichkeiten erklären kann.

Wann muss ich den Hausanschluss bezahlen?

Der Hausanschluss ist eine Ware, für den die gleichen Regeln gelten, wie im üblichen Geschäftsverkehr: Bezahlt wird nach Erhalt der Ware, also wenn Ihnen die Rechnung vorgelegt wird.

Was ist ein Baukostenzuschuss(BKZ) und wieso muß ich den als Kunde bezahlen?

Der Baukostenzuschuss ist der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Anteil des Kunden an den Erstellungs- und Unterhaltungskosten des Versorgungsnetzes vor dem Hausanschluss (wie Anliegerkosten).

Zähler

Was für Gaszähler werden durch die EWV eingebaut?

Es werden Einrohrgaszähler eingebaut.

Wann wird der Zähler eingebaut?

Wenn der Vertraginstallateur den "Antrag auf Zählereinbau und Belieferung" bei der EWV abgegeben hat und die Installation komplett fertig ist.

Wie erhalte ich meinen Zähler?

Grundsätzlich werden nur Zähler eingebaut, wenn uns seitens der ausführenden Fachfirma das dazugehörige Anmeldeformular vorgelegt wird. Wenn wir danach den Zähler einbauen, legt unser Mitarbeiter Ihnen den Einbaunachweis zur Unterschrift vor. Darauf sind dann die zur Abrechnung notwendigen Angaben vermerkt und wir können Ihnen daraufhin den Versorgungsvertrag zusenden.

Wie ermitteln Sie den Verbrauch in Ihren Gasabrechnungen?

Ihr Gaszähler ermittelt einen Verbrauch in m3 . Der Verbrauch in m3 wird anhand eines Umrechnungsfaktors in kWh umgerechnet.

Wie ermitteln Sie die Zählerstände bei einer Preisänderung oder bei der Änderung des Mehrwertsteuersatzes?

Lt. § 12, Abs. 2 der Grundversorgungsverordnung (GVV) dürfen Energieversorger unter Berücksichtigung der jahreszeitlichen Verbrauchsschwankungen den Zählerstand zeitanteilig berechnen.

"Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraums die verbrauchsabhängigen Preise, so wird der für die neuen Preise maßgebliche Verbrauch zeitanteilig berechnet; jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen sind auf der Grundlage der für Haushaltskunden maßgeblichen Erfahrungswerte angemessen zu berücksichtigen. Entsprechendes gilt bei Änderung des Umsatzsteuersatzes und erlösabhängiger Abgabensätze."

Sie haben als Kunde die Möglichkeit, uns die Zählerstände zum Zeitpunkt der Preisänderung mitzuteilen, die Stände werden bei der Erstellung der Rechnung berücksichtigt. Über Preisänderungen werden Sie rechtzeitig informiert.

Sie interessieren sich für unsere Produkte oder haben noch Fragen, dann rufen Sie unsere kostenlose regiohotline 0800 3981000 an oder besuchen Sie unseren onlineservice.

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