
- Ansprechpartner
Energie soll zukünftig noch effizienter genutzt werden. Das ehrgeizige Ziel der Politik: Die Steigerung der Energieeffizienz um 20% bis zum Jahr 2020. Die kürzlich beschlossene Novelle des Energiedienstleistungs-Gesetzes (EDL-G) soll dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen.
Das bedeutet für Sie: Große Unternehmen (nicht KMU) haben die Pflicht, erstmalig bis zum 05.12.2015 ein Energieaudit durchzuführen und regelmäßig alle vier Jahre zu wiederholen. Die Durchführung wird von der BAfA kontrolliert; bei Nichtdurchführung drohen sogar Bußgelder.
Für KMU sind Energieaudits freiwillig, können sich aber doppelt lohnen: Sie steigern die Energieeffizienz des Unternehmens und werden zudem von der BAfA gefördert.
Steigern Sie Ihre Energieeffizienz daher bereits jetzt - wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie
Die entscheidende Frage, ob Sie ein Energieaudit durchführen müssen oder nicht, hängt davon ab, ob Sie ein KMU (Kleines oder Mittelständisches Unternehmen) oder Nicht-KMU haben, denn das Energieaudit ist nur für Nicht-KMU zwingend alle vier Jahre vorgeschrieben. Der folgenden Übersicht können Sie entnehmen, ob Sie jetzt handeln müssen oder nicht.
* Wenn Sie eine Unternehmensstruktur mit Beteiligungen über 25% haben, melden Sie sich, damit wir den Fall individuell prüfen können.