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Standsicherung von Beleuchtungsanlagen – Wir finden die Schwachstellen an Ihrer Lichtanlage

Die Verkehrssicherungspflicht ist nur eine der vielfältigen Amtspflichten von Kommunen und Privatunternehmen. Eine, die nicht selten stiefmütterlich behandelt wird. Dies kann bei Unfällen teuer werden.

Das Energy care-Angebot „Standsicherung von Beleuchtungsanlagen“ ist speziell auf die Ansprüche der vielfältigen Beleuchtungsanlagen abgestimmt - ob Straßenbeleuchtungs-masten, Lichtsignalanlagen oder Lichtanlagen auf Sport- und Parkplätzen.

Rechtslage – kompliziert und doch so einfach?

Laut Rechtsgrundsatz ist derjenige, der in seinem Verantwortungsbereich Lichtanlagen aufstellt oder betreibt auch dazu verpflichtet drohende Gefahren für Dritte zu vermeiden. Dabei ist nicht das Schaffen der Gefahrengrundlage Haftungsgrund, sondern das Unterlassen von Schutz und Kontrollmaßnahmen (abgeleitet aus § 823 BGB). Dies impliziert regelmäßige Wartungen.

Oft werden diese im Rahmen des operativen Tagesgeschäfts jedoch vergessen.

Im Rahmen des Angebots „Standsicherung für Beleuchtungsanlagen“ erfüllen sowohl Kommunen als auch Unternehmen Ihre Verkehrssicherungspflicht und gehen sicher, auch alle technischen Regelwerke, DIN und Verwaltungsvorschriften wie die DIN 4131 – zum Nachweis der Zustandsüberwachung und DIN 1076 - Nachweis zur Bauwerks-prüfung zu erfüllen.

Sie haben Fragen zu unserem Produkt- und Dienstleistungsangebot?
Sprechen Sie uns an. Gerne beantworten wir Ihre Fragen.

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11.05.2012
Energyline Journal
kommunal Spezial
Ausgabe 01/12

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