Seit dem 10. Juli 2002 ist es amtlich: Das "Erneuerbare Energien Gesetz" (EEG) ist ein Erfolg: Laut dem ersten Erfahrungsbericht des Bundeskabinetts ist der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch zwischen 1998 und 2001 auf knapp 7,5 % gestiegen. Allein 2001 haben die erneuerbaren Energien neben Luftschadstoffen rund 35 Mio. Tonnen Treibhausgase vermieden. Die Branche erreichte dabei 2001 einen Umsatz von weit über 6,5 Milliarden Euro. 130.000 Arbeitsplätze sind im Bereich erneuerbare Energien entstanden.
Der 30. April ist der bundesweite Tag der Erneuerbaren Energien. Wind, Sonne, Wasser, Bioenergie und Erdwärme sind die Energieträger der Zukunft. Im Gegensatz zu den knapper und teurer werdenden fossilen Energieträgern ermöglichen sie eine klimafreundliche, sichere und wirtschaftliche Energieversorgung.
Extreme Klimaereignisse werden als Folge der Verbrennung fossiler Energien intensiver und verstärkt auftreten. Global können bis zu 2 Billionen Dollar Schäden bis zum Jahre 2050 auftreten, 137 Milliarden allein in Deutschland.
Mit Hilfe der Erneuerbaren Energien werden Kosten für Umweltschäden und teure Energieimporte vermieden.
Bis zum Jahr 2020 sollen mehr als zwanzig Prozent des deutschen Bedarfs an Strom, Wärme und Treibstoffen durch Erneuerbare Energien gedeckt werden. Bis zum Jahr 2020 werden in Deutschland bis zu 200 Milliarden Euro an Investitionen in Erneuerbare Energien getätigt. Gleichzeitig werden die Kosten weiter massiv gesenkt, mehr als 500.000 Arbeitsplätze geschaffen und Schäden an Umwelt und Klima vermieden.
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Gesetz über erneuerbare Energien
Regenerative Energien und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz